Breitbandausbau: VG Schöllkrippen

Seitenbereiche

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

Google Analytics

Dies ist ein Webanalysedienst.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Analyse
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
  • Pixel-Tags
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Addresse
  • Geräte-Informationen
  • Browser-Informationen
  • Standort-Informationen
  • Referrer-URL
  • Nutzungsdaten
  • JavaScript-Support
  • Flash-Version
  • Datum und Uhrzeit des Besuchs
  • App-Aktualisierungen
  • Besuchte Seiten
  • Klickpfad
  • Downloads
  • Kaufaktivität
  • Widget-Interaktionen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Aufbewahrungsfrist hängt von der Art der gespeicherten Daten ab. Jeder Kunde kann festlegen, wie lange Google Analytics Daten aufbewahrt, bevor sie automatisch gelöscht werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Webseite zu aktivieren.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Krombach
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.

Breitbandausbau im Rahmen des Breitbandförderprogramm

Der Freistaat Bayern möchte über das freigegebene Breitbandförderprogramm den Ausbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen der nächsten Generation (NGA-Netze ) mit Übertragungsraten von mindestens 30 MBit/s im Download fördern.

In der Vergangenheit hat die Gemeinde Krombach bereits am bayerischen Förderverfahren teilgenommen, allerdings wird das Verfahren angesichts der noch verfügbaren Mittel noch einmal durchlaufen.

Hiermit wäre es möglich die Gebiete die durch den bereits ergangenen Ausbau nicht mit mindestens 30 Mbit/s versorgten Gebiete noch anzubinden.

 

Das Bayerischer Förderfahren läuft bis September 2018, weshalb sich die Gemeinde Krombach dazu entschlossen hat unter Nutzung dieses Förderprogramms die Erhöhung der verfügbaren Bandbreiten schnellstmöglich umsetzen.

 

Kooperationsvertrag

Stellungnahme zum Kooperationsvertrag

Der Kooperationsvertrag zum Breitbandausbau der Gemeinde Krombach entspricht in den relevanten Vertragsgrundlagen dem abgestimmten Mustervertrag bzw. wurde zur Stellungnahme der Bundesnetzagentur vorgelegt (vgl. Nr. 5.8 BbR).

Mit beil. Schreiben bestätigt die Kommune die Freigabe des Kooperationsvertrags im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie – BbR).

Download

 

Den aktuellen Stand des Förderverfahrens erfahren Sie unter den dem Punkt "Aktuelles" sowie auf den Seiten http://breitband.regensburg-it.de/krombach.

Abgeschlossenes Breitbandausbauverfahren

Verfahrensschritt 1 bis 3 der BbR

Der Freistaat Bayern fördert mit dem Hochgeschwindigkeitsbreitband-Förderprogramm den schrittweisen Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Downstream (Geschwindigkeit aus dem Internet zum Teilnehmer) und mindestens 2 Mbit/s im Upstream (Geschwindigkeit vom Teilnehmer ins Internet).

Besteht ein Ausbaubedarf, sollen grundsätzlich alle Anschlussinhaber im Erschließungsgebiet mit den oben genannten Bandbreiten versorgt werden, zumindest aber mit einer Übertragungsrate von mindestens 30 Mbit/s im Downstream. Der Bedarf an einer Übertragungsrate von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream derjenigen Unternehmer, die diesen Bedarf glaubhaft gemacht haben, muss stets befriedigt werden.

Die Gemeinde Krombach hat ein Kumulationsgebiet festgelegt.

Kumulationsgebiet im PDF-Format

Zu Beginn steht die Feststellung des Bedarfes nach einem Hochgeschwindigkeitsinternet im dargestellten Kumulationsgebiet.

Unternehmen, die im Kumulationsgebiet in der Oberschur ihren Firmensitz haben, sind nun aufgefordert, ihren Bedarf an Hochgeschwindigkeitsinternet bis zum 16. August 2013 an die Gemeinde Krombach zu melden. Ansprechpartner hier ist Herr Eich und Herr Manteufel von der Verwaltungsgemeinschaft Schöllkrippen, Marktplatz 1 in 63825 Schöllkrippen, Telefon 06024 6735-77, Telefax 06024 6735-970 oder per E-Mail.

Formular Bedarfsabfrage Oberschur

Vielen Dank für Ihre Mithilfe.

Gemeinde Krombach, 04.07.2013

Reiner Rosenberger
1. Bürgermeister

Verfahrensschritt 4 der BbR

Veröffentlichung des Ergebnisses der Ist- und Bedarfsermittlung für die Gemeinde Krombach – Bereich Oberschur und Beginn der Markterkundung

Die Unternehmen im Kumulationsgebiet von Krombach, Oberschur haben ihren Bedarf angemeldet.

Der Freistaat Bayern fördert mit dem Hochgeschwindigkeitsbreitband-Förderprogramm, den schrittweisen Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Downstream (Geschwindigkeit aus dem Internet zum Teilnehmer) und mindestens 2 Mbit/s im Upstream (Geschwindigkeit vom Teilnehmer ins Internet) zu fördern.

Besteht ein Ausbaubedarf, sollen grundsätzlich alle Anschlussinhaber im Erschließungsgebiet mit den oben genannten Bandbreiten versorgt werden, zumindest aber mit einer Übertragungsrate von mindestens 30 Mbit/s im Downstream. Der Bedarf an einer Übertragungsrate von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream derjenigen Unternehmer, die diesen Bedarf glaubhaft gemacht haben, muss stets realisierbar sein.

Die Gemeinde Krombach hat ein Kumulationsgebiet festgelegt, in denen Bedarf für den Ausbau eines Netzes der nächsten Generation (NGA-Netze) bestehen könnte und die Unternehmen befragt.

Ergebnisse der Bedarfsermittlung
Die Bedarfsermittlung hat ergeben, dass 3 Unternehmen i. S. v. § 2 Abs. 1 Satz 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) Bedarf an einer Übertragungsrate von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream haben. 9 weitere Unternehmen benötigen eine Versorgung mit mindestens 30 Mbit/s. Die Betriebe liegen alle im vorläufigen Kumulationsgebiet. Die genaue Lage kann aus der Übersichtskarte entnommen werden.

Übersichtskarte 

Aktuelle Breitbandversorgung
Die Ermittlung der aktuellen Versorgung mit Breitbanddiensten hat ergeben, dass der gemeldete Bedarf im vorläufigen Kumulationsgebiet nicht gedeckt werden kann.

Das Ergebnis der Ermittlung der Versorgung mit Breitbanddiensten ist dokumentiert.

Aktuelle Versorgung

Gemeinde Krombach, 03.09.2013

Reiner Rosenberger
1. Bürgermeister

Verfahrensschritt 5 der BbR

Markterkundungsverfahren im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern (BbR)

Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat die Gemeinde Krombach gemäß Nr. 4.1.1 Abs. 5 BbR zu ermitteln, ob private Investoren einen eigenwirtschaftlichen flächendeckenden Ausbau eines NGA-Netzes im vorläufigen Kumulationsgebiet vorsehen. Erst wenn dies nicht der Fall ist, kann die Gemeinde Krombach ein Auswahlverfahren zur Bestimmung eines dann geförderten Anbieters durchführen.

Die Gemeinde Krombach bittet daher Betreiber elektronischer Kommunikationsnetze mitzuteilen, ob sie:

ohne finanzielle Beteiligung Dritter, in den kommenden drei Jahren zu marktüblichen Bedingungen bedarfsgerechte Breitbanddienste im vorläufigen Kumulationsgebiet anbieten werden

bzw.

zumindest Breitbanddienste mit Übertragungsraten von mindestens 25 Mbit/s im Downstream und von mindestens 2 Mbit/s im Upstream in den kommenden drei Jahren im vorläufigen Kumulationsgebiet anbieten werden.

Sofern ein Netzausbau geplant ist, bitten wir um Zusendung eines verbindlich unterschriebenen detaillierten Projekt- und Zeitplan, der die geplanten Investitionen glaubhaft und nachvollziehbar macht, bis spätestens 09.10.2013.

Im Projekt- und Zeitplan sind insbesondere Meilensteine in Zeitabständen von nicht länger als 6 Monaten so zu definieren, damit auf Nachfrage die Gemeinde dies kontrollieren kann. Kommt der private Investor diesen selbst gesetzten verbindlichen Meilensteinen nicht nach, kann die Gemeinde mit der Auswahl eines Netzbetreibers gemäß Nr. 4.3 BbR fortfahren.

Informationen zum Breitbandausbau erhalten Sie bei Herrn Eich oder Frau Schnabel, Tel: 06024 6735-53 oder per E-Mail.

Gemeinde Krombach, 03.09.2013

Reiner Rosenberger
1. Bürgermeister

Verfahrensschritt 6 der BbR

Ergebnis der Markterkundung

Die Markterkundung, ob Netzbetreiber im Erschließungsgebiet Krombach-Oberschur in den kommenden drei Jahren einen Ausbau der Breitbandversorgung mit mindestens 50 Mbit/s im Downstream und 2 Mbit/s im Upstream bzw. mindestens 25 Mbit/s im Downstream und 2 Mbit/s im Upstream ohne finanzielle Beteiligung Dritter durchführen werden, wurde gemäß Bekanntmachung vom 03.09.06.2013 durchgeführt. Die Veröffentlichung erfolgte in der Zeit vom 06.09.2013 bis 09.10.2013 auf der Gemeindehomepage www.gemeinde-krombach.de und durch Verlinkung mit dem zentralen Onlineportal www.schnelles-internet.bayern.de.

Es wird festgestellt, dass kein Betreiber eines elektronischen Kommunikationsnetzes ein Angebot abgegeben hat. Die Markterkundung blieb erfolglos.

Die Bundesnetzagentur wurde gleichzeitig um Stellungnahme zur möglichen Vorabregulierung gebeten.

Gemeinde Krombach, 11.10.2013
Reiner Rosenberger
1. Bürgermeister

Bestätigung Markterkundung 

Verfahrensschritt 7 bis 9 der BbR

Ermittlung, ob die Deckung des tatsächlichen und prognostizierten Bedarfs nicht mit weniger wettbewerbsverzerrenden Mitteln (einschließlich der Vorabregulierung) befriedigt werden kann und Anfrage an die Bundesnetzagentur

Die Gemeinde Krombach hat am 13.09.2013 um Stellungnahme zur möglichen Vorabregulierung durch die Bundesnetzagentur im Rahmen der Förderung gemäß der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Höchgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern (Breitbandrichtlinie - Nr. 4.1.2 und 4.1.3 BbR) gebeten.

Mit Schreiben vom 25.09.2013 hat die Bundesnetzagentur folgendes mitgeteilt: "In den Erschließungsgebie kann die Inanspruchnahme vorabregulierter Vorleistungsprodukte innerhalb des relevanten Zeitraums jedoch nicht zur gewünschten Erschließung führen."

Die Stellungnahme der Bundesnetzagentur vom 25.09.2013 können Sie hier einsehen und herunterladen.

Gemeinde Krombach, 11.10.2013

Reiner Rosenberger
1. Bürgermeister

Anfrage Bundesnetzagentur vom 13.09.2013

Stellungnahme Bundesnetzagentur vom 25.09.2013

Verfahrensschritt 10 der BbR

Bekanntmachung der Auswahl eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes im Erschließungsgebiet Krombach-Oberschur

Die Gemeinde Krombach führt zur Auswahl eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aufbau und Betrieb eines NGA-Netzes realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 4.3 der Breitbandrichtlinie durch.

Der 1. Bürgermeister der Gemeinde Krombach hat am 14.10.2013 die Bekanntmachung der Auswahl eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes im Erschließungsgebiet Krombach-Oberschur ausgefertigt. Den Text der Bekanntmachung können Sie hier einsehen und herunterladen.

Die Bekanntmachung wird hiermit veröffentlicht. Teilnahmeanträge sind bis zum 18.11.2013 einzureichen.

Gemeinde Krombach, 14.10.2013
Reiner Rosenberger
1. Bürgermeister

Bekanntmachung Auswahlverfahren

Verfahrensschritt 11 der BbR

Bekanntmachung der vorgesehenen Auswahlentscheidung für einen Netzbetreiber für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes im Erschließungsgebiet "Krombach-Oberschur" im Rahmen der Richtlinien zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern (BbR).

Der Gemeinde Krombach lagen innerhalb der Angebotsfrist zwei Angebote von zwei zum Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Unternehmen vor.

Auf der Grundlage der vorher festgelegten Bewertungskriterien hat der Gemeinderat Krombach das Angebot der Telekom Deutschland GmbH ausgewählt. Es ist beabsichtigt, mit der Telekom Deutschland GmbH einen Kooperationsvertrag abzuschließen.

Die Zustimmung der Bundesnetzagentur zum Kooperationsvertrag und die formelle Zustimmung der Bewilligungsbehörde (Regierung von Unterfranken) liegen vor.


Krombach, 14.04.2014
Reiner Rosenberger
1. Bürgermeister

Verfahrensschritt 12 der BbR

Zuwendungsbescheid

Die Gemeinde Krombach hat am 24.07.2014 den Zuwendungsbescheid durch Finanzminister Dr. Markus Söder überreicht bekommen.

Krombach, den 26.08.2014
Peter Seitz
1. Bürgermeister

Verfahrensschritt 13 der BbR

Stellungnahme der Gemeinde Krombach bezgl. der Vorlage des Kooperationsvertrages bei der Bundesnetzagentur im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinier - BbR)

Die Gemeinde Krombach bestätigt, dass der Bundesnetzagentur vor Abschluss des Kooperationsvertrages mit dem ausgewählten Netzbetreiber der endgültige Entwurf des Vertrags über den Ausbau und Betrieb von Breitbandinfrastruktur schriftlich und vollständig am 05.03.2014 zur Stellungnahme übermittelt wurde (vgl. Nr. 5.8 BbR).

Die Bundesnetzagentur hat binnen der gesetzten Frist von fünf Wochen zum Entwurf des Kooperationsvertrages Stellung genommen. Die Stellungnahme der Bundesnetzagentur ist für die Gemeinde Krombach verbindlich und der Kooperationsvertrag wurde diesbezüglich durch die Gemeinde Krombach angepasst.

Krombach, den 26.08.2014
Peter Seitz
1. Bürgermeister

Stellungnahme der Gemeinde zum Kooperationsvertrag

Verfahrensschritt 14 der BbR

Veröffentlichung des Fördersteckbriefs

Bürgermeister Peter Seitz hat für die Gemeinde Krombach, Gebiet Oberschur am 25.09.2014, den vom Breitbandmanager Günter Lieb (Bayerisches Breitbandzentrum) zusammen mit dem Breitbandpaten erstellten Fördersteckbrief für das Erschließungsgebiet Oberschur, unterzeichnet.

Die Veröffentlichung auf der Gemeindehomepage erfolgt am 06.10.2014.

Den Fördersteckbrief können Sie sich hier anschauen.

Kontakt

Schulberg 6
63829 Krombach
06024 1623
06024 637683
E-Mail schreiben

Kontakt VG

Verwaltungsgemeinschaft Schöllkrippen
Marktplatz 1
63825 Schöllkrippen
06024 67350
06024 673599
E-Mail schreiben

Volltextsuche

Bilderslidershow starten Bilderslidershow beenden