Geschichte: VG Schöllkrippen

Seitenbereiche

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

Google Analytics

Dies ist ein Webanalysedienst.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Analyse
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
  • Pixel-Tags
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Addresse
  • Geräte-Informationen
  • Browser-Informationen
  • Standort-Informationen
  • Referrer-URL
  • Nutzungsdaten
  • JavaScript-Support
  • Flash-Version
  • Datum und Uhrzeit des Besuchs
  • App-Aktualisierungen
  • Besuchte Seiten
  • Klickpfad
  • Downloads
  • Kaufaktivität
  • Widget-Interaktionen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Aufbewahrungsfrist hängt von der Art der gespeicherten Daten ab. Jeder Kunde kann festlegen, wie lange Google Analytics Daten aufbewahrt, bevor sie automatisch gelöscht werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Webseite zu aktivieren.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Krombach
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.

Das Krombacher Wappen

 Wappen Gemeinde Krombach

Der Gemeinderat zu Krombach beschließt am 24. Februar 1967 die Annahme eines eigenen Gemeindewappens, das am 5. April 1967 von der Generaldirektion der staatlichen Archive Bayerns folgendermaßen genehmigt wird: „Über einem dreimal von Rot und Gold geteilten Schildhaupt ein in Rot über silbernen Spitzen schreitender, blau gekrönter, goldener Löwe mit Doppelschweif“.

Das Wappen stellt die wichtigsten ehemaligen Eigentümer des Gemeindegebietes dar: im Schildhaupt ein Teil des roten, mindestens fünfmal golden gebalkten Wappens der 1559 ausgestorbenen Grafen von Rieneck, die sowohl die ersten überlieferten Lehensherren in Krombach als auch Eigentümer des Landgerichts Krombach waren, und darunter das Stammwappen der Reichsfreiherren und späteren (seit 1701) Reichsgrafen von Schönborn, die zwischen 1666 und 1806 Eigentümer des Landgerichtes und bis 1849 des Patrimonialgerichts Krombach waren. Entgegen der landläufigen Meinung, der Löwe stehe auf dem "fränkischen Rechen", sind drei silbernen Spitzen schon von Anfang an Bestandteil des schönbornischen Wappens.

Noch zu Anfang des 20. Jahrhunderts verkaufen die Reichsgrafen von Schönborn Äcker, Wiesen und Weiden in der Krombacher Gemarkung, besonders um den Schöneberg und im Womburg-Bereich, an Krombacher Ortseinwohner oder an Anrainer aus Schimborn, Mensengesäß und anderen Orten.

Frühe Besiedlung

Das "Hünengrab" oberhalb des Hof Hauenstein

Oberhalb der Hauensteinhöfe unweit der Hauensteiner Straße befindet sich im Gelände eine auffallende Erhebung. Sie liegt zwischen Kohl-, Schlüssel- und Gartenfeld und wird durch eine Feldweg-Gabelung eingerahmt. Die Flur-Nr. 10092 weist hier ein "Hünengrab" aus, auch die Bezeichnung "Runengrab" kommt vor, so zum Beispiel in der "Topographischen Karte des Landesvermessungsamtes Hessen". Dass es sich um ein prähistorisches Hügelgrab handelt, wird man als sicher annehmen dürfen. Damit enden aber auch schon die (Fast-) Gewissheiten, Untersuchungen haben bis zum heutigen Tag nicht stattgefunden, es ist also kaum möglich, das Grab einer bestimmten Epoche zuzuordnen.

Verwertbare Funde aus der Altsteinzeit und aus der Mittelsteinzeit sind im oberen Kahlgrund nicht bekannt. Jäger mögen, dem Wild folgend, auch die an Fischen, Krebsen und jagdbaren Tieren sicherlich reichen Landschaften unserer Heimat durchstreift haben, Spuren haben sie jedoch nicht hinterlassen.

Der Übergang zur Jungsteinzeit stellt eine menschheitsgeschichtliche Zäsur dar, die in ihrer Bedeutung allenfalls mit dem Beginn des Industriezeitalters verglichen werden kann. Der Mensch, bis dahin Jäger und Sammler, tritt jetzt verändernd und produzierend der Natur gegenüber. Die bäuerliche Kultur nimmt mit den Bandkeramikern ihren Anfang. Sie wird getragen von einer Bevölkerung, welche, aus dem Bereich des heutigen Ungarn kommend, donauaufwärts zum Main zieht und sich bevorzugt auf flach geneigten Hängen - möglichst mit Lößböden - in südlicher, südöstlicher und östlicher Hanglage ansiedelt.

"Neuen Hofes"

Lebensgrundlagen sind Ackerbau und Viehzucht. Angebaut werden die Spelzweizenarten Einkorn und Emmer, Erbsen, Linsen, Mohn und Lein sowie Gerste. Neben den Kulturpflanzen spielen wild wachsende Haselnüsse, Beeren, Schlehenfrüchte, wilde Äpfel und Birnen sowie verschiedene Blattgemüse eine bedeutende Rolle für die Ernährung. Die bekannten Haustiere sind Rind, Schwein, Schaf und Ziege. Der Haushund freilich hat schon den mittelsteinzeitlichen Menschen als Gefährten begleitet. Die Jagd auf Wildtiere und der Fischfang werden sicher auch weiterhin ausgeübt.

Die Häuser stehen auf Pfosten und haben lehmverputzte Flechtwerkwände, daneben gibt es Gruben für Vorräte, Werkzeug und Gerät, Abfall und ähnliche Zwecke. Zu den wichtigsten Errungenschaften der Epoche gehört die Fähigkeit, gebrannte Keramik und polierte Steinwerkzeuge - teilweise kunstvoll durchbohrt - herzustellen.

Die in den Siedlungen entstehenden Gemeinschaften setzen ein bestimmtes soziales Verhalten und einen gesellschaftlichen Konsens voraus, vor allem zum gegenseitigen Schutz und zur Durchführung von gemeinschaftlichen Arbeiten. Die sorgsame Bestattung der Toten lässt den Schluss zu, dass es schon aus- geprägte Jenseitsvorstellungen gegeben hat.

Und damit gewinnt die Frage nach der Einordnung des Hügelgrabes oberhalb des "Neuen Hofes" Hauenstein ein besonderes Gewicht. Für eine Entstehung während der Jungsteinzeit könnte immerhin der Umstand sprechen, dass sich bei den in der Gemarkung Krombach aufgefundenen steinzeitlichen Artefakten ein beschädigtes, trapezförmiges Steinbeil befindet, das die Forschung als den "Becherkulturen" zugehörig betrachtet. Peter Endrich schreibt darüber: "Ihre Toten bestatteten die Becherleute sehr sorgfältig und zwar am Bayerischen Untermain sowie drüben in Rheinhessen und in der Wetterau unter Grabhügeln. Damit haben die Schnurkeramiker als erste bei uns den Bau von Hügelgräbern geübt wie nach ihnen noch viele vorgeschichtliche Völker".

Genauso gut kann aber das Hügelgrab oberhalb des "Neuen Hofes" in einer der Jungsteinzeit nachfolgenden Epochen entstanden sein. In der Bronzezeit setzte sich diese Form der Bestattung immer mehr durch, wird aber auch noch in der Eisenzeit angewandt. Das gilt auch für die frühe Eisenzeit (Hallstattzeit), während in der späteren Latene-Epoche wohl noch Nachbestattungen erfolgten, aber kaum noch neue Hügelgräber angelegt wurden. Gewissheit werden wir erst erhalten, wenn durch eine sorgfältige und archäologisch begleitete Grabung untersucht werden kann.

Als sehr wahrscheinlich für den Beginn einer Besiedlung wird man den Ausgang von den Höhenlagen (Oberschur) her vermuten dürfen, aber auch die Quellmulde des Krombachs kommt dafür in Betracht. Der tiefere Teil der Täler ist damals besonders im Mündungsbereich der fließenden Gewässer durch wechselnde Flussverläufe in großem Umfang versumpft. Ansiedlung und Ackerbau sind dort kaum möglich.

Für eine jungsteinzeitliche Besiedlung sprechen auch die verhältnismäßig zahlreichen Funde von Steinwerkzeugen in der Gemarkung Krombach. Sie sind zwischen 1894 und 1899 von dem Hauptmann Elmar von Haxthausen und seinem Sohn gesammelt und an verschiedene Museen weitergegeben worden. Selbstverständlich kommt ihnen eine absolute Beweiskraft nicht zu. Zum einen wird man nicht in jedem Fall die Angaben über den Fundort als gesichert betrachten können, zum andern ist es möglich, dass besonders Steinbeile von durchziehenden Jägern verloren worden sind. Es fällt auch auf, dass seither weitere Funde nicht dazugekommen sind.

Bei Endrich sind die nachfolgend aufgeführten steinzeitlichen Funde wie folgt beschrieben:

"Michelberger Kultur11, Krombach (NW 94,73).
2 Spitznackbeile12 mit elliptischem Querschnitt,
L. 12,5 und 8,5 cm. Mus.B. 1711" (Seite 209).

"Becherkulturen, Krombach (NW 95,73).
1 beschädigtes trapezförmiges Steinbeil mit flach gewölbter Ober- und Unterseite und flachen Seitenflächen,
L. 7,2 cm, Schneide 4,8 cm, Nacken 3 cm. Mus.M. 1899, 49" (S.218).

"Nicht bestimmbare Kultur
Krombach (Oberkrombach) (NW 95,73).
3 Steinbeile. Mus.B. Übergabe durch Haxthausen 1894,
1 Steinkugel-Bruchstück "ohne erkennbaren Typ", Mus.B. 1710".

1 Steinkugel13 und 1 Steinkeil, Mus.M. 1897,29; 1899,99,
(Übergabe durch Haxthausen").

Leider sind die meisten Artefakte während des Zweiten Weltkrieges sowohl im Staatlichen Museum für Vor- und Frühgeschichte in Berlin als auch in der Prähistorischen Staatssammlung in München verloren gegangen. Lediglich das vorher beschriebene trapezförmige Steinbeil ist noch vorhanden. Die folgende Fotografie zeigt das Beil von beiden Seiten in natürlicher Größe.

Letzte Sicherheiten für eine prähistorische Besiedlung der Gemarkung Krombach lassen sich aus den vorstehenden Überlegungen gewiss nicht herleiten. Ein Ende der Auseinandersetzungen über die Bewertung von Oberflächenfunden der beschriebenen Art ist nicht in Sicht.

Wenn auch Siedlungsspuren fehlen, so beweist dies durchaus nicht, dass es solche Siedlungen nicht gegeben hat. Die Art der verwendeten organischen Baustoffe (Holz) lässt oft nur aufgefüllte Pfostenlöcher zurück, auch Lehmreste mit Abdrücken des Flechtwerkes sind bei widrigen Erhaltungsbedingungen nicht mehr ohne weiteres zu erkennen. Funde dieser Art hängen häufig von Zufällen ab. Der Bau des Osthafens in Frankfurt 1908 ist ein gutes Beispiel dafür; nur die damit verbundenen großen Erdbewegungen haben eine der interessantesten jungsteinzeitlichen Siedlungen zu Tage gebracht.

Günstige geologische und klimatische Bedingungen, die Häufung von Oberflächenfunden auch in den an Krombach anschließenden Gemarkungen (z. B. Schöllkrippen, Schneppenbach, Blankenbach u.a.), gute ackerbauliche Voraussetzungen durch fruchtbare Verwitterungsböden und das Vorhandensein von Wald und Wasser geben uns für die Annahme einer Besiedlung in der Jungsteinzeit gute Gründe.

Aus Chronik Krombach
Karl F. Glaab

Kontakt

Schulberg 6
63829 Krombach
06024 1623
06024 637683
E-Mail schreiben

Kontakt VG

Verwaltungsgemeinschaft Schöllkrippen
Marktplatz 1
63825 Schöllkrippen
06024 67350
06024 673599
E-Mail schreiben

Volltextsuche

Bilderslidershow starten Bilderslidershow beenden