Dienstleistungen: VG Schöllkrippen

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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Die Aufbewahrungsfrist hängt von der Art der gespeicherten Daten ab. Jeder Kunde kann festlegen, wie lange Google Analytics Daten aufbewahrt, bevor sie automatisch gelöscht werden.

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  • Google Ireland Limited
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Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Krombach
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Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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Wegerecht, Beantragung der Übertragung für Telekommunikationslinien und Telekommunikationsnetze

Zur Verlegung von Telekommunikationskabeln in öffentlichen Verkehrswegen benötigen Sie von der Bundesnetzagentur übertragene Wegerechte. Im Anschluss erteilt Ihnen die Stadt oder Gemeinde die Zustimmung zur Verlegung der Telekommunikationskabel.

Beschreibung

Möchte Ihr Unternehmen Telekommunikationskabel für öffentliche Telekommunikationsnetze in Straßen verlegen, benötigen Sie die Zustimmung des Wegebaulastträgers. In der Regel ist das die betreffende Stadt oder Gemeinde.

Dafür sollten Sie sich vorher von der Bundesnetzagentur das Wegerecht übertragen lassen, das Sie grundsätzlich zur Nutzung der Straßen berechtigt. Denn durch eine Übertragung des Wegerechts hat die Stadt oder Gemeinde Ihnen in der Regel die Zustimmung zu erteilen, wenn es sich bei Ihrem Vorhaben um Telekommunikationslinien handelt, die öffentlichen Zwecken dienen. Hat Ihnen die Bundesnetzagentur das Wegerecht übertragen, ist zudem die Wegenutzung für Sie unentgeltlich.

Es besteht für Sie keine gesetzliche Verpflichtung, die Übertragung zu beantragen.

In Ihrem Antrag an die Bundesnetzagentur ist das Gebiet anzugeben, für welches Sie das Nutzungsrecht beantragen.

Im Antrag müssen Sie unter anderem nachweisen, dass Ihr Unternehmen

  • fachkundig
  • leistungsfähig und
  • zuverlässig ist.

Dabei ist insbesondere Ihre finanzielle Leistungsfähigkeit durch Nachweise zu belegen.

Die Übertragung des Wegerechts gilt für die Zeit, in der Ihr Telekommunikationsunternehmen auch öffentlich tätig ist.

Voraussetzungen

  • Ihr Unternehmen besitzt, betreibt oder plant öffentliche Telekommunikationsnetze oder öffentlichen Zwecken dienende Telekommunikationslinien.
  • Ihr Telekommunikationsunternehmen ist nachweislich fachkundig, zuverlässig und leistungsfähig zur Errichtung von Telekommunikationslinien.

Verfahrensablauf

Sie können das Wegerecht online, per E-Mail oder per Post beantragen.

Wegerechte online beantragen:

  • Rufen Sie den Online-Antrag auf dem Bundesportal verwaltung.bund.de auf. Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben, die Sie elektronisch eintragen können.
    • Hinweis: Für die Online-Antragstellung benötigen Sie ein ELSTER-Unternehmenskonto.
  • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei hoch und senden den Antrag ab.
  • Senden Sie Dateien, die für einen Upload zu groß sind oder nicht in digitaler Form zur Verfügung stehen, per Post an die Bundesnetzagentur.
  • Die Bundesnetzagentur prüft Ihren Antrag und meldet sich gegebenenfalls mit Rückfragen oder wegen noch fehlender Unterlagen beziehungsweise zusätzlich benötigter Nachweise bei Ihnen.
  • Sie erhalten nach erfolgreicher Prüfung den Wegerechtsbescheid und den Gebührenbescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung.

Wegerechte per E-Mail oder Post beantragen:

  • Laden Sie das Antragsformular auf der Internetseite der Bundesnetzagentur herunter.
  • Sie können das Formular wahlweise
    • am Bildschirm ausfüllen
    • oder es herunterladen, ausdrucken und dann ausfüllen.
  • Drucken Sie das Formular aus und unterschreiben Sie das Formular.
  • Senden Sie das Formular mit allen notwendigen Unterlagen bevorzugt per E-Mail oder alternativ per Post an die Bundesnetzagentur.
  • Die Bundesnetzagentur prüft Ihren Antrag und meldet sich gegebenenfalls mit Rückfragen oder wegen noch fehlender Unterlagen beziehungsweise zusätzlich benötigter Nachweise bei Ihnen.
  • Sie erhalten nach erfolgreicher Prüfung den Wegerechtsbescheid und den Gebührenbescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung per Post.

Fristen

Es gibt keine Frist.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer beträgt bis zu 6 Wochen. Der genannte Zeitraum beginnt bei Vollständigkeit der Antragsunterlagen, das heißt einschließlich der benötigten Nachweise.

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n
    • für registerpflichtige Unternehmen: aktueller Registerauszug, zum Beispiel Handelsregister-Auszug
    • falls zutreffend: Auflistung der
      • Beteiligungsverhältnisse
      • Unternehmensverbindungen zu Wegebaulastträgern

Online Verfahren

Kosten

Für die Übertragung der Nutzungsberechtigung werden Gebühren nach Zeitaufwand festgesetzt. Die Festsetzung erfolgt durch einen gesonderten Gebührenbescheid.

Rechtsgrundlagen

Weiterführende Links

Verwandte Lebenslagen

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (siehe BayernPortal)
Stand: 02.02.2024

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