Dienstleistungen: VG Schöllkrippen

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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

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Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Aufbewahrungsfrist hängt von der Art der gespeicherten Daten ab. Jeder Kunde kann festlegen, wie lange Google Analytics Daten aufbewahrt, bevor sie automatisch gelöscht werden.

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  • Google Ireland Limited
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Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Krombach
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Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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Schwangerschaftsabbruchstatistik, Übermittlung von Daten

Sie wurden vom Statistischen Bundesamt gebeten, Daten für die Schwangerschaftsabbruchstatistik zu melden? Dann können Sie Ihre Daten über ein Online-Formular übermitteln.

Beschreibung

Das Statistische Bundesamt (StBA) erhebt und veröffentlicht Daten über die Themen Gesundheit und Pflege, etwa um Fragen zur Finanzierbarkeit zu beantworten und Handlungsgrundlagen für die Politik zu schaffen.

Deswegen erhebt das Statistische Bundesamt vierteljährlich die Schwangerschaftsabbruchstatistik. Diese gibt einen Überblick über die Größenordnung, Struktur und Entwicklung der Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland und auch über ausgewählte Lebensumstände betroffener Frauen. Sie liefert wichtige Informationen im Zusammenhang mit den Hilfen für Schwangere in Konfliktsituationen sowie über Maßnahmen zum Schutz des ungeborenen Lebens. 

Die Daten erhebt das Statistische Bundesamt in Krankenhäusern und Arztpraxen. Diese melden vierteljährlich Daten über vorgenommene Schwangerschaftsabbrüche. 

Sie sind als Leiterinnen und Leiter von Krankenhäusern oder Inhaberinnen und Inhaber von Arztpraxen gesetzlich zur Meldung der Daten Ihrer Einrichtungen verpflichtet. Ihre Meldepflicht besteht, wenn in Ihrer Einrichtung Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt werden oder innerhalb von 2 Jahren vor dem aktuellen Quartalsende durchgeführt wurden.

Die Daten können Sie über das Erhebungsportal der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder beziehungsweise über das Online-Meldeverfahren IDEV an das Statistische Bundesamt senden. Mit der Meldung können Sie auch andere Personen beauftragen, beispielsweise Ihr Sekretariat oder bei Ihnen angestellte Ärztinnen oder Ärzte. 

Voraussetzungen

  • Sie sollen Schwangerschaftsabbrüche melden.
  • Sie haben vom Statistischen Bundesamt ein Schreiben mit den Zugangsdaten für IDEV erhalten.

Verfahrensablauf

Sie sind auskunftspflichtig für die Schwangerschaftsabbruchstatistik und haben vom Statistischen Bundesamt ein Schreiben erhalten.

Gehen Sie wie folgt vor:

  • Im Schreiben finden Sie Zugangsdaten zum Online-Meldesystem IDEV. 
  • Melden sich im Erhebungsportal der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder an. Folgen Sie den jeweiligen Anweisungen, um das Online-Meldeverfahren IDEV zu nutzen. 
  • Wenn Sie zum ersten Mal melden, ändern Sie das Erst-Passwort in ein selbstgewähltes Passwort.
    • Falls Sie schon ein Passwort besitzen, dieses jedoch vergessen haben, klicken Sie auf „Passwort vergessen?“. Über diesen Link können Sie sich ein neues Erst-Passwort beantragen.
  • Im geöffneten Online-Formular tragen Sie die Schwangerschaftsabbrüche ein. Füllen Sie die Angaben für jeden Abbruch vollständig aus.
  • Senden Sie das ausgefüllte Online-Formular in IDEV ab.
  • IDEV erstellt automatisch eine Quittung über die erfolgreiche Formularabgabe, die Sie speichern können. 

Fristen

Sie müssen die Daten dem Statistischen Bundesamt vierteljährlich zum jeweiligen Quartalsende übermitteln.

Bearbeitungsdauer

Das Online-Meldesystem bestätigt Ihnen unverzüglich die Übermittlung Ihrer Daten.

Für die Bearbeitung des Fragebogens benötigen Sie je nach Zahl der Abbrüche im Quartal in der Regel zwischen 1/2 Minute und 6 Stunden. Je einzutragendem Abbruch reichen wenige Sekunden.

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n

    Sie müssen keine weiteren Unterlagen einreichen.

Online Verfahren

Kosten

Es entstehen keine Kosten für Sie.

Rechtsgrundlagen

Weiterführende Links

Verwandte Lebenslagen

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (siehe BayernPortal)
Stand: 27.10.2023

Kontakt

Schulberg 6
63829 Krombach
06024 1623
06024 637683
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