Dienstleistungen: VG Schöllkrippen

Seitenbereiche

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

Google Analytics

Dies ist ein Webanalysedienst.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Analyse
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
  • Pixel-Tags
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Addresse
  • Geräte-Informationen
  • Browser-Informationen
  • Standort-Informationen
  • Referrer-URL
  • Nutzungsdaten
  • JavaScript-Support
  • Flash-Version
  • Datum und Uhrzeit des Besuchs
  • App-Aktualisierungen
  • Besuchte Seiten
  • Klickpfad
  • Downloads
  • Kaufaktivität
  • Widget-Interaktionen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Aufbewahrungsfrist hängt von der Art der gespeicherten Daten ab. Jeder Kunde kann festlegen, wie lange Google Analytics Daten aufbewahrt, bevor sie automatisch gelöscht werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_googleanalytics
  • _ga - Speicherdauer beträgt 2a
  • _gid - Speicherdauer beträgt 24h
  • weiteres Cookie mit dem Präfix: _gat_gtag_ - Speicherdauer beträgt 1min
  • Zwei weitere Cookies mit dem Präfix: _ga_ - Speicherdauer beträgt 2a
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Krombach
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.

Käte Hamburger Kollegs, Beantragung einer Förderung

Exzellente Forschende aus den Geisteswissenschaften können sich für die Förderung eines Käte Hamburger Kollegs an ihrer Hochschule bewerben.

Beschreibung

Wenn Sie eine ausgewiesene exzellente Forschende beziehungsweise ein ausgewiesener exzellenter Forschender im Feld der Geisteswissenschaften sind, können Sie sich für die Förderung eines Käte Hamburger Kollegs durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) an Ihrer Hochschule bewerben.

In der Förderlinie II der Ausschreibung besteht zudem die Möglichkeit, geisteswissenschaftliche Fragestellungen in Zusammenarbeit mit Lebens-, Natur-, Technik- oder Ingenieurwissenschaften zu erforschen. Hier können also auch Forschende dieser Disziplinen einbezogen werden.

Die Käte Hamburger Kollegs sollen Ihnen die Möglichkeit geben,

  • eine international sichtbare und wirksame Schwerpunktbildung der deutschen Geisteswissenschaften an den Universitäten beziehungsweise Hochschulen voranzutreiben und die Verbindungen zu ausländischen Forschungsschwerpunkten und exzellenten Einrichtungen zu stärken,
  • durch weitgehende Freistellung von universitären Verpflichtungen wissenschaftlichen Freiraum zu gewinnen, um selbstgewählte Forschungsfragen entwickeln und ihnen nachgehen zu können,
  • eine Lerngemeinschaft zu bilden, die durch die systematische Konfrontation mit anderen Wissenskulturen die eigenen Selbstverständlichkeiten auf den Prüfstand stellt,
  • internationale Fachkolleginnen und -kollegen in ihre Forschungsarbeiten an deutschen Universitäten beziehungsweise Hochschulen einzubeziehen,
  • die geisteswissenschaftlichen Methoden – auch vergleichender, interdisziplinärer und transdisziplinärer Forschung – weiterzuentwickeln.

Universitäten oder Hochschule können individuell eine Förderung von bis zu 100 Prozent erhalten. Hochschulen können für nichtwirtschaftliche Forschungsvorhaben zusätzlich eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent bekommen.

Sie können eine Förderung bekommen für:

  • Personalausgaben
    • Leitung des Käte Hamburger Kollegs: Für die Vertretung der freigestellten Leitung des Kollegs kann eine Wissenschaftlerin oder ein Wissenschaftler mit einer Besoldung nach W2/W3 oder vergleichbar mit bis zu 101.100 EUR pro Jahr (einschließlich Personalnebenkosten) angesetzt werden. Daneben kann eine weitere Professur der Universität in Form einer Vertretung mit bis zu 101.100 EUR angesetzt werden.
    • Fellows: Es können bis zu 10 Fellows beziehungsweise ihre Vertretung vorkalkulatorisch mit einer Besoldung bis zu W2/W3 oder vergleichbar mit bis zu 101.100 EUR pro Jahr (einschließlich Personalnebenkosten) angesetzt werden. Die Abrechnung dieser Personalausgaben erfolgt entweder durch Rechnung der abgebenden Hochschule an die Zahlungsempfängerin oder den Zuwendungsempfänger oder durch den Nachweis der Zahlung eines Stipendiums an den Fellow.
    • Servicestab: Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter (beziehungsweise Postdocs), Projektmanagerinnen oder Projektmanager, Bürosachbearbeiterinnen oder Bürosachbearbeiter, Sekretariat und studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte sind mit den an der Hochschule üblichen Stunden- beziehungsweise Monatssätzen anzusetzen.
  • Sächliche Verwaltungsausgaben:
    • Ausgaben für Verbrauchsmaterial, Geschäftsbedarf, Literatur, Post- und Fernmeldegebühren sowie Druckarbeiten dürfen vorkalkulatorisch mit bis zu 10 Prozent der Gesamtsumme der Personalausgaben pauschal veranschlagt werden. Es besteht die Möglichkeit, Mittel zur Übersetzung bedeutender geisteswissenschaftlicher Werke mit Bezug zum jeweiligen Kollegprogramm zu beantragen. Nicht unter die oben genannten sächlichen Ausgabearten fallen weitere Sachausgaben, zum Beispiel für Veranstaltungen und Öffentlichkeitsarbeit. Diese sind grundsätzlich zuwendungsfähig, aber nicht innerhalb der Pauschale.
    • Reisekosten: Für Dienstreisen im Inland kann ein vorkalkulatorischer Ansatz von bis zu 5 Prozent der Gesamtsumme der Personalausgaben veranschlagt werden. Für Dienstreisen ins Ausland kann ein vorkalkulatorischer Ansatz beruhend auf Schätzwerten pro Wissenschaftlerin beziehungsweise Wissenschaftler und Fellow vorgelegt werden.

Sie können für die übliche Grundausstattung keine Förderung bekommen.

Es besteht kein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Voraussetzungen

Für die 1. Verfahrensstufe: Projektskizze mit folgenden Angaben:

  • Deckblatt mit Projektbezeichnung, Postanschrift, Telefon und EMail der Einsenderin oder des Einsenders sowie den Angaben zu Gesamtkosten, Zuwendungsbedarf und Laufzeit
  • Ausgangsfrage, Ziele und gesellschaftlicher Bedarf des geplanten Vorhabens
  • Stand der Forschung und Technik, Neuheit des Lösungsansatzes, eigene Vorarbeiten, Datengrundlage, Abgrenzung zu früheren und laufenden nationalen und internationalen Forschungsarbeiten
  • Darstellung von Kooperationspartnern in der wissenschaftlichen Zusammenarbeit
  • Beschreibung des eigenen Lösungsweges mit Untersetzung der anzuwendenden Methoden
  • Zeit und Arbeitsgrobplanung
  • tabellarische Finanzierungsübersicht
  • Verwertungsplan inklusive wirtschaftlichen und wissenschaftlichtechnischen Erfolgsaussichten, Anschlussfähigkeit,
  • Letter of Intent der Hochschule mit Erläuterungen zur Einbindung des Kollegs sowie gegebenenfalls zum Eigenanteil der Hochschule

Für die 2. Verfahrensstufe: Vollantrag bestehend aus AZA(P)-Antrag und ausführlicher Vorhabenbeschreibung mit folgenden Angaben:

  • Zusammenfassung des Vorhabens
  • Gesamtziel des Vorhabens
  • Darstellung des Forschungsstandes
  • ausführliche Beschreibung des Vorhabens und des Arbeitsplans
  • Einbindung in die Universität, beabsichtigte Kooperationen vor Ort
  • wissenschaftliche Ergebnisse und Verwertungsplan
  • konkrete Zeit und Finanzplanung (Balkenplan, Ressourcenplan)

Für Antragstellende der Förderlinie II kommt hinzu:

  • Konzeption zur Zusammenarbeit zwischen beiden Wissenschaftsfeldern,
  • Konkretion von Formaten zur transdisziplinären Zusammenarbeit
  • Letter of Intent der Hochschule (siehe Skizze)

Verfahrensablauf

Das Antragsverfahren zur Förderung von Käte Hamburger Kollegs hat 2 Stufen.

Stufe 1: Projektskizze

  • Sie reichen eine gemeinsame Projektskizze im Umfang von maximal 15 DINA4-Seiten (1,5-Zeilenabstand, Schriftform Arial, Größe mindestens 11 Punkt) beim Projektträger (Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V./DLR Projektträger) sowie über das PT-Outline-Portal ein.
  • Neben der Erstellung der Projektskizze müssen Sie das PTOutline-Projektblatt ausdrucken, unterschreiben und per Post an den Projektträger (PT) senden.
  • Die Projektskizze wird unter Beteiligung externer Gutachterinnen oder Gutachtern im wettbewerblichen Verfahren nach folgenden Kriterien bewertet:
    • Originalität und wissenschaftliche Qualität des Kollegprogramms unter Berücksichtigung der internationalen, interdisziplinären und universitären Bezüge,
    • wissenschaftliche Qualifikation der oder des Antragstellenden,
    • Perspektiven der interdisziplinären beziehungsweise transdisziplinären Zusammenarbeit,
    • Internationalität des Forschungsvorhabens,
    • Beitrag zur Profilbildung an der Universität,
    • Verwertungsperspektiven, Sichtbarkeit sowie Anschlussfähigkeit/Nachhaltigkeit unter besonderer Berücksichtigung von Wissenstransfer und Wissenschaftskommunikation,
    • Zuwendungsfähigkeit der beantragten Mittel.

Für die Förderlinie II kommen die folgenden, stark gewichteten Kriterien hinzu:

    • wissenschaftliche Qualität der gemeinsamen transdisziplinären Forschungsfrage,
    • Konzeption der transdisziplinären Zusammenarbeit inklusive von Formaten, die der Entwicklung einer gemeinsamen Forschungssprache, des gemeinsamen Forschungsaustauschs sowie einer gemeinsamen Publikationskultur dienen.
  • Wenn Ihre Projektidee in der schriftlichen Begutachtung positiv bewertet wurde, erhalten Sie eine Einladung zur Präsentation Ihrer Projektidee vor einem Gutachtendengremium. Wenn Ihre Projektidee in der Präsentation überzeugen konnte und somit positiv bewertet wurde, erhalten Sie eine schriftliche Aufforderung zur Einreichung eines Vollantrages (Stufe 2)

Stufe 2: Antragstellung

Ihren Antrag auf Förderung eines Käte Hamburger Kollegs stellen Sie wie folgt:

  • Die Antragstellung erfolgt online über das Portal "easyOnline".
  • Rufen Sie das Internetportal "easyOnline" auf. Dort werden Sie Schritt für Schritt durch den Prozess der Antragstellung geführt.
  • Füllen Sie alle für den Antrag erforderlichen Felder aus und schicken Sie ihn, versehen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur, ab.
  • Wenn Sie nicht über eine qualifizierte elektronische Signatur verfügen, müssen Sie den Antrag zusätzlich zur elektronischen Abgabe ausdrucken, unterschreiben und im nächsten Schritt zusammen mit den weiteren Antragsunterlagen an den Projektträger übersenden.
  • Nach Eingang des Antrags beim Projektträger erhalten Sie eine Eingangsbestätigung.
  • Die zuständige Sachbearbeitung beim Projektträger setzt sich während der Bearbeitung Ihres Antrags mit Ihnen in Verbindung, um eventuelle Rückfragen zu klären.
  • Anträge werden nach folgenden Kriterien bewertet und geprüft:
    • Umsetzung eventueller Auflagen aus der ersten Stufe und Einhaltung des dort zur Förderung empfohlenen Finanzrahmens
    • Zuwendungsfähigkeit der beantragten Mittel;
    • Notwendigkeit und Angemessenheit der beantragten Mittel
    • Nachvollziehbarkeit der Erläuterungen zum Finanzierungsplan, bei Unternehmen inklusive Darstellung der Aufbringung des Eigenanteils
  • Sie erhalten eine Entscheidung über Ihren Antrag.
  • Im Falle einer positiven Entscheidung erhalten Sie per Post einen Zuwendungsbescheid.

Fristen

Sie können Ihre Projektskizze jederzeit beim beauftragten DLR-Projektträger des BMBF einreichen. Beachten Sie aber die Bewertungsstichtage für Projektskizzen:

  • Interessensbekundungsverfahren 3. Runde: 31.10.2023
  • Skizzeneinreichung 3. Runde: 15.01.2024

Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist, Projektskizzen, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Bearbeitungsdauer

Bearbeitungsdauer bis zur Bearbeitung des Vollantrags. (9 bis 12 Monate)

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n
    • Skizzenphase:
      • Vorhabenskizze, Letter of Intent der Hochschule
      • Projektblatt (easy-Online)
    • Antragsphase:
      • Vollantrag mit Vorhabenbeschreibung,
      • Letter of Intent der Hochschule und AZA(P)-Antrag

Online Verfahren

Kosten

Abgabe: keine

Rechtsgrundlagen

Weiterführende Links

Verwandte Lebenslagen

Bundesministerium für Bildung und Forschung (siehe BayernPortal)
Stand: 25.08.2023

Kontakt

Schulberg 6
63829 Krombach
06024 1623
06024 637683
E-Mail schreiben

Kontakt VG

Verwaltungsgemeinschaft Schöllkrippen
Marktplatz 1
63825 Schöllkrippen
06024 67350
06024 673599
E-Mail schreiben

Volltextsuche

Bilderslidershow starten Bilderslidershow beenden