VG Schöllkrippen (Druckversion)

Disziplinarverfahren im Justiz- und Justizvollzugsdienst, Erhebung einer Disziplinarklage und Vertretung vor Gericht

Die Generalstaatsanwaltschaft ist Disziplinarbehörde für alle Beamten im Justiz- und Justizvollzugsdienst sowie für alle Richter der ordentlichen Gerichtsbarkeit und Staatsanwälte des Bezirks.

Beschreibung

Soweit schwere Disziplinarverstöße dieser Personen vorliegen, führt die Generalstaatsanwaltschaft die Disziplinarverfahren selbst, erhebt Disziplinarklage und vertritt diese vor dem zuständigen Verwaltungs- oder Richterdienstgericht.

Rechtsgrundlagen

Verwandte Lebenslagen

  • Arbeits-, Tarif- und Beamtenrecht
  • Dienstrechtliche Rahmenbedingungen

Verwandte Themen

  • Dienstvergehen, Einleitung von Disziplinarverfahren
Bayerisches Staatsministerium der Justiz (siehe BayernPortal)
Stand: 27.03.2024
http://www.gemeinde-krombach.de/