Dienstleistungen: VG Schöllkrippen

Seitenbereiche

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

Google Analytics

Dies ist ein Webanalysedienst.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Analyse
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
  • Pixel-Tags
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Addresse
  • Geräte-Informationen
  • Browser-Informationen
  • Standort-Informationen
  • Referrer-URL
  • Nutzungsdaten
  • JavaScript-Support
  • Flash-Version
  • Datum und Uhrzeit des Besuchs
  • App-Aktualisierungen
  • Besuchte Seiten
  • Klickpfad
  • Downloads
  • Kaufaktivität
  • Widget-Interaktionen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Aufbewahrungsfrist hängt von der Art der gespeicherten Daten ab. Jeder Kunde kann festlegen, wie lange Google Analytics Daten aufbewahrt, bevor sie automatisch gelöscht werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_googleanalytics
  • _ga - Speicherdauer beträgt 2a
  • _gid - Speicherdauer beträgt 24h
  • weiteres Cookie mit dem Präfix: _gat_gtag_ - Speicherdauer beträgt 1min
  • Zwei weitere Cookies mit dem Präfix: _ga_ - Speicherdauer beträgt 2a
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Krombach
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.

Bundes- und Staatsstraßen, Planung, Bau, Unterhaltung und Verwaltung

Für Planung, Bau, Unterhaltung und Verwaltung von Bundes- und Staatsstraßen sind das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr, die Regierungen und die Staatlichen Bauämter zuständig; für Autobahnen ist die die Autobahn GmbH des Bundes zuständig.

Beschreibung

Die Staatlichen Bauämter planen, bauen verwalten und unterhalten als zuständige Vertreter der Straßenbaulastträger die Bundes- und Staatsstraßen in ihrem Amtsbereich. Ausnahmen hiervon bilden:

 

  • die Bundesstraßen innerhalb der Ortsdurchfahrt in Gemeinden, deren Einwohnerzahl 80.000 übersteigt oder bei denen Gemeinden die Straßenbaulast innerhalb der Ortsdurchfahrt freiwillig behalten oder übernommen haben. Hier sind die Gemeinden eigenverantwortlich tätig.
  • die Staatstraßen innerhalb der Ortsdurchfahrt in Gemeinden, deren Einwohnerzahl 25.000 übersteigt oder bei denen die Gemeinden die Straßenbaulast innerhalb der Ortsdurchfahrt freiwillig behalten haben. Hier sind die Gemeinden eigenverantwortlich tätig.

Außerdem können Landkreise die Planung, Bau, Unterhaltung und Verwaltung ihrer Kreisstraßen den Staatlichen Bauämtern übertragen.

Die Regierungen nehmen Aufsichtsfunktionen wahr, führen Planfeststellungsverfahren für den Neubau und die planfeststellungspflichtige Änderung von Straßen durch und prüfen die Entwurfsunterlagen für die haushaltsrechtliche Genehmigung von Straßenbaumaßnahmen. Außerdem setzen sie Grenzen von Ortsdurchfahrten fest und entscheiden über Ausnahmen bei straßenrechtlichen Veränderungssperren.

Das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (StMB) ist als oberste Straßenbaubehörde für die Einführung und Sicherstellung einheitlicher Vorgaben (rechtlich und technisch) zuständig. Es führt die Straßenverzeichnisse für die Staatsstraßen und Kreisstraßen und ist für Widmung, Umstufung und Einziehung von Staatsstraßen zuständig. Darüber hinaus kümmert sich das StMB um die Zusammenarbeit mit den Behörden der Bundesrepublik im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung der Bundesfernstraßen.

Die Straßenbaulast ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung und umfasst alle mit dem Bau und der Unterhaltung der Straße zusammenhängenden Aufgaben; nämlich die Straße zu planen, zu bauen, zu verbessern, zu unterhalten, zu erneuern und die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Zur Straßenbaulast gehört auch der erforderliche Grunderwerb. Die Straßenbaulast umfasst - neben den technischen Aufgaben des Straßenbaus und der Straßenunterhaltung einschließlich des Betriebs bestimmter Anlagen - alle verwaltungsmäßigen und organisatorischen Maßnahmen, die Voraussetzung für die Verwirklichung der öffentlichen Aufgabe sind.

Der Bau einer Straße umfasst nicht nur den Neubau, sondern auch den Um- oder Ausbau.

Die Unterhaltung umfasst die laufende Unterhaltung und die zeit- und anforderungsgemäße Erneuerung, wobei unter Erneuerung einer bestehenden Straße der Ersatz einer abgenutzten Anlage oder von Teilen davon verstanden wird (z.B. Asphaltdecke oder gesamtes Brückenbauwerk).

Soweit es zur Unterhaltung erforderlich ist, haben Dritte zu dulden, dass die Straßenbaubehörde oder von ihr Beauftragte die Grundstücke betreten oder vorübergehend benutzen.

Voraussetzungen

Die Verpflichtungen aus der Straßenbaulast sind in mehrfacher Hinsicht begrenzt: Die Träger der Straßenbaulast haben ihre Straßen nur in einem dem gewöhnlichen Verkehrsbedürfnis, den Erfordernissen der Sicherheit und Ordnung entsprechenden Zustand zu bauen und zu unterhalten und müssen diese Aufgabe nur nach Maßgabe ihrer Leistungsfähigkeit erfüllen.

Verfahrensablauf

Anträge im Zusammenhang mit Planung und Verwaltung von Bundes- und Staatsstraßen sind unmittelbar an das jeweils zuständige Staatliche Bauamt zu richten, das im Weiteren dann gegebenenfalls die zuständige Bezirksregierung und das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr beteiligt.

Rechtsgrundlagen

Weiterführende Links

Verwandte Lebenslagen

  • Straßennutzung
  • Verkehr und Mobilität

Verwandte Themen

  • Straßenbau und Straßenunterhaltung, Klärung von Rechtsfragen
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)
Stand: 09.05.2023

Kontakt

Schulberg 6
63829 Krombach
06024 1623
06024 637683
E-Mail schreiben

Kontakt VG

Verwaltungsgemeinschaft Schöllkrippen
Marktplatz 1
63825 Schöllkrippen
06024 67350
06024 673599
E-Mail schreiben

Volltextsuche

Zur Wegbeschreibung
Zum Ortsplan
Zum Kontakt
Bilderslidershow starten Bilderslidershow beenden
17. April 2024
4°C
Wolkenbedeckt
Zum Impressum