Berufsfachschule, Anmeldung
Die Berufsfachschulen unterscheiden sich erheblich in den Aufnahmebedingungen, der Ausbildungsdauer, den Abschlüssen etc.
Abschlüsse: Berufsabschluss, Mittlerer Schulabschluss, Vorbereitung auf eine Berufstätigkeit
Beschreibung
Berufsfachschulen vermitteln eine abgeschlossene Berufsausbildung und dauern in der Regel zwei bis drei Jahre. Der Unterricht umfasst sowohl allgemeinbildende und berufsbezogene Fächer als auch die praktische Berufsausbildung.
„Die Berufsfachschule ist eine Schule, die, ohne eine Berufsausbildung vorauszusetzen, der Vorbereitung auf eine Berufstätigkeit oder der Berufsausbildung dient und die Allgemeinbildung fördert.“ (Art. 13 Satz 1 BayEUG)
Die Schule gibt die Termine für die Anmeldung in geeigneter Weise bekannt. Die Aufnahme ist i.d.R. von einem Erziehungsberechtigten oder der volljährigen Schülerin bzw. dem volljährigen Schüler schriftlich zu beantragen. Dem Antrag sind ggf. die erforderlichen Zeugnisse, ein ärztliches Zeugnis, ein lückenloser Lebenslauf, ein gültiger amtlicher Lichtbildausweis oder ein amtliches Führungszeugnis beizufügen. Ggf. können die erforderlichen Nachweise nachgereicht werden.
Rechtsgrundlagen
- Schulordnung für die Berufsfachschulen des Gesundheitswesens (Berufsfachschulordnung Gesundheitswesen – BFSO Gesundheit)
- § 25 Berufsfachschulordnung Ernährung und Versorgung, Kinderpflege, Sozialpflege, Hotel- und Tourismusmanagement, Informatik (Berufsfachschulordnung – BFSO)
- § 3 Schulordnung für die Berufsfachschulen für Fremdsprachenberufe (Berufsfachschulordnung Fremdsprachenberufe – BFSO Sprachen)
Weiterführende Links
Verwandte Lebenslagen
- Schulpflicht und Schularten
- Schulische Berufsausbildung
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