Archiv: VG Schöllkrippen

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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Autor: Sirikit Wenzel
Artikel vom 06.03.2024

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)

Bebauungsplan „Ochsengrund – 1. Erweiterung“, Gemeinde Krombach

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB sowie zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Der Gemeinderat Krombach hat in seiner Sitzung am 30.01.2024 nachfolgende Änderung zum Aufstellungsbeschluss vom 29.06.2021/29.11.2022 zum Bebauungsplan „Ochsengrund – 1. Erweiterung“ beschlossen:

Der Geltungsbereich der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes – Bereich „Ochsengrund – 1. Erweiterung“ umfasst zukünftig ausschließlich die Grundstücke Fl. Nrn. 2831, 2832 sowie die Teilflächen Fl.-Nrn. 399, 2830 und 2862 der Gemarkung Krombach.

Mit der Reduzierung der Gebietsgröße beträgt die Gesamtgröße des Geltungsbereiches zukünftig 2,70 ha.

Der Geltungsbereich befindet sich westlich des bestehenden Baugebiets „Ochsengrund - Teil II“ und schließt im südlichen Bereich mit der bestehenden Kitzenbachstraße ab.

 Auszug aus dem Planentwurf vom 25.01.2024
Auszug aus dem Planentwurf vom 25.01.2024

Die Grundstücke werden im Planentwurf zum Bebauungsplan „Ochsengrund – 1. Erweiterung“ als Allgemeines Wohngebiet WA gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 12 BauGB i.V. m. § 4 Abs. 2 BauNVO festgesetzt.

Innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplans „Ochsengrund – 1. Erweiterung“ werden nachstehende Flächen festgesetzt:

  • ca. 14.920 m² Wohngebietsfläche
  • ca. 5.300 m² Verkehrsfläche
  • ca. 6.780 m² Grünfläche

Die Aufstellung des Bebauungsplanes und die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes wird im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB durchgeführt. Für das Bauleitplanverfahren wird das Regelverfahren nach §§ 3 – 4 a BauGB angewandt.

Der geänderte Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Ochsengrund – 1. Erweiterung“, Gemeinde Krombach wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB bekannt gemacht.

Der ausgearbeitete Entwurf zum Bebauungsplan „Ochsengrund – 1. Erweiterung“ bestehend aus Planzeichnung, Textteil, Begründung zum Bebauungsplan und zur Grünordnung i. d. F. vom 25.01.2024 des Bauateliers Richter-Schäffner wurde in der Gemeinderatssitzung am 30.01.2024 gebilligt und die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Die Öffentlichkeit kann den Planentwurf zum Bebauungsplan „Ochsengrund – 1. Erweiterung“, Gemeinde Krombach i. d. F. vom 25.01.2024 nebst Begründung zum Bebauungsplan und zur Grünordnung in der Zeit  

vom Montag, den 11.03.2024 bis einschließlich Freitag, den 12.04.2024

im Dienstgebäude der Verwaltungsgemeinschaft Schöllkrippen, Marktplatz 1, 63825 Schöllkrippen, Ebene 4, Foyer Bauamt (Altbau) während der allgemeinen Dienststunden einsehen, und sich über die Ziele, Zwecke und Auswirkungen der Planung informieren. (Hinweis: Der Eingang des Verwaltungsgebäudes der Verwaltungsgemeinschaft Schöllkrippen ist barrierefrei. Das Foyer des Bauamtes ist über einen Aufzug erreichbar.)

Folgende Umweltrelevante Informationen sind verfügbar:

  • Artenschutzrechtliche Beurteilung (Potentialabschätzung) des Landschaftsarchitekturbüros Trölenberg + Vogt

Es besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Ergänzend hierzu besteht die Möglichkeit zur elektronischen Abgabe von Stellungnahmen an die E-Mail-Adresse: Schaeffner-Architekturbuero@t-online.de.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie die auszulegenden Unterlagen, sind ergänzend über das „zentrale Landesportal für die Bauleitplanung Bayern“ unter einsehbar.

Datenschutz: Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens behandelt die Gemeinde Krombach und die Verwaltungsgemeinschaft Schöllkrippen personenbezogene Daten vertraulich und verarbeitet diese Daten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Nähere Informationen zu den Rechten im Rahmen der Erhebung von personenbezogenen Daten nach Art. 13 und 14 DSGVO können Sie dem mit ausliegenden Dokument „Datenschutzhinweise – Beteiligungsverfahren im Rahmen der Bauleitplanung“ entnehmen.

Krombach, den 04.03.2024

gez.
Peter Seitz
1. Bürgermeister

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63829 Krombach
06024 1623
06024 637683
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63825 Schöllkrippen
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