Förderung für Kleinprojekte beantragen
Main-Echo Pressespiegel

Förderung für Kleinprojekte beantragen

Regionalbudget: ILE Kahlgrund-Spessart ruft zur Einreichung von Förderanfragen auf - 100.000 Euro bewilligt
SCHÖLLKRIPPEN  Der ILE-Zu­sam­men­schluss Kahl­grund-Spess­art hat für das Jahr 2023 beim Amt für Länd­li­che Ent­wick­lung (ALE) Un­ter­fran­ken die För­de­rung ei­nes Re­gio­nal­bud­gets nach den Fi­nan­zie­rungs­richt­li­ni­en Länd­li­che Ent­wick­lung in Höhe von 100.000 Eu­ro be­an­tragt und be­wil­ligt be­kom­men. Die Förderung erfolgt nach den Bestimmungen des Regionalbudgets im Förderbereich »Integrierte Ländliche Entwicklung« (ILE).
Der ILE-Zusammenschluss Kahlgrund-Spessart ruft zur Einreichung von Förderanfragen für Kleinprojekte im Rahmen des Regionalbudgets auf. Vom Aufruf ausgeschlossen sind jedoch Kleinprojekte, die im Gebiet der Gemeinde Sailauf liegen. Für diese wurde ein eigener Aufruf vom ILE-Zusammenschluss Westspessart gestartet.
Ländlichen Raum stärken
Dieser Aufruf umfasst ausschließlich Anfragen auf Förderung von Kleinprojekten, die unter Berücksichtigung der Ziele gleichwertiger Lebensverhältnisse einschließlich der erreichbaren Grundversorgung, attraktiver und lebendiger Ortskerne und der Behebung von Gebäudeleerständen, der Ziele und Erfordernisse der Raumordnung und Landesplanung, der Belange des Natur-, Umwelt- und Klimaschutzes, der Reduzierung der Flächeninanspruchnahme, der demografischen Entwicklung sowie der Digitalisierung den Zweck verfolgen, die ländlichen Räume als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume zu sichern und weiterzuentwickeln. Kleinprojekte sind Projekte, deren förderfähige Gesamtausgaben 20.000 EUR nicht übersteigen.
Förderfähig sind beispielsweise Kleinprojekte zur Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements, Begleitung von Veränderungsprozessen auf örtlicher Ebene, Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit, Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung, Umsetzung von dem ländlichen Charakter angepassten Infrastrukturmaßnahmen, Sicherung und Verbesserung der Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung.
Maximal 10.000 Euro Zuschuss
Das Projekt muss so rechtzeitig umgesetzt werden, dass der Durchführungsnachweis bis spätestens 1. Oktober 2023 vorgelegt werden kann. Zuwendungs- und antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, natürliche Personen und Personengesellschaften. Die Zuwendung wird als Zuschuss im Wege der Anteilsfinanzierung gewährt. Die Nettoausgaben werden mit bis zu 80 Prozent bezuschusst, maximal jedoch mit 10.000 Euro.
Anfragen bis 31. März
Die Auswahl der Kleinprojekte erfolgt durch ein Entscheidungsgremium, das sich aus Vertretern regionaler Akteure zusammensetzt. Aus der Bewertung aller Projekte entsteht die Reihenfolge der zu unterstützenden Projekte im Rahmen des zur Verfügung stehenden Regionalbudgets. Die Abgabe der Förderanfragen muss bis spätestens 31. März erfolgen.
Das Antragsformular steht im Internet-Förderwegweiser des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten unter https://www.stmelf.bayern.de/foerderwegweiser (Link: Ländliche Entwicklung - Regionalbudget) und auf der Internetseite der ILE unter https://www.kahlgrund-spessart.de zur Verfügung. Anfragen auf Förderung sind an folgende Adresse zu richten: Verwaltungsgemeinschaft Schöllkrippen, Marktplatz 1, 63825 Schöllkrippen; Ansprechpartner ist Christopher Batrla, Tel. 06024 673526, E-Mail info@kahlgrund-spessart.de. Mitteilung des ILE Kahlgrund-Spessart (gekürzt)
28.02.2023
mehr unter www.main-echo.de
Schließen Drucken Nach Oben