Kartellrechtliche Besonderheiten
Bei der Übernahme eines Unternehmen und einer Fusion mit einem anderen Unternehmen müssen kartellrechtliche Besonderheiten beachtet werden.
- Kartellrechtliche Aufsicht, Informationen über marktbeherrschende Unternehmen
- Kartellrechtsverstöße, Übermittlung von anonymen Hinweisen
- Kartellrechtsverstöße, Übermittlung von Eingaben oder Beschwerden
- Kartellverbot, Informationen über die Verfolgung von Verstößen
- Kartellverbot, Informationen über freigestellte Vereinbarungen
- Wasserkonzessions- und Wasserdemarkationsverträge, Anmeldung