Kindergartenbetreuung
Ein Kind hat vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt Anspruch auf den Besuch einer Tageseinrichtung. Der Kindergarten ist die übliche Betreuungsform.
- Kinderbetreuung und -versorgung in einer Notsituation, Beantragung einer Kostenerstattung oder Aufwandsentschädigung
- Kindertageseinrichtungen, Informationen
- Kommunale Kindertageseinrichtung, Anmeldung
- Kommunale Kindertageseinrichtung, Erlass einer Benutzungsordnung
- Kommunale Kindertageseinrichtung, Zahlung der Benutzungsgebühren / Elternbeiträge
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