Dienstleistungen: VG Schöllkrippen

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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Meisterbonus für bestandene schulische Fortbildungsprüfung, Auszahlung

Der Freistaat Bayern gewährt einen Bonus in Höhe von 3.000 Euro für einen Weiterbildungsabschluss an einer Fachschule oder Fachakademie in Bayern oder für einen gleichgestellten Abschluss.

Beschreibung

Zweck

Die Gewinnung von qualifizierten Fachkräften ist eine der großen künftigen gesellschaftlichen und volkswirtschaftlichen Herausforderungen. Der Freistaat Bayern setzt hierzu im Bereich der schulischen beruflichen Bildung einen Anreiz: Junge Berufstätige und vergleichbar Qualifizierte, die eine Fortbildung an einer Fachschule oder Fachakademie in Bayern absolvieren, erhalten für ihren erfolgreichen Berufsabschluss (Weiterbildungsabschluss) einen Meisterbonus bzw. einen Bonus für gleichgestellte Abschlüsse (Bonus).

Begünstigte

Den Meisterbonus erhalten Personen, die

  • mit Erfolg an einer Abschlussprüfung an einer bayerischen Fachschule bzw. Fachakademie teilnehmen und dadurch zugleich oder nach einem gegebenenfalls zusätzlich erforderlichen Berufspraktikum den Berufsabschluss (Weiterbildungsabschluss) erlangen.
  • mit Erfolg als andere Bewerber (Externenprüfung) an einer Abschlussprüfung an einer bayerischen Fachschule bzw. Fachakademie teilnehmen.
  • mit Erfolg an der Übersetzerprüfung, der Dolmetscherprüfung oder der Übersetzer- und Dolmetscherprüfung in weiteren Sprachen, die nicht an Fachakademien für Fremdsprachenberufe in Bayern als Erste Fremdsprachen unterrichtet werden, beim Staatsministerium für Unterricht und Kultus teilnehmen und zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses in Bayern wohnen oder beschäftigt sind

Höhe

Der Meisterbonus beträgt 3.000 Euro.

Voraussetzungen

  • Die Prüfung muss in Bayern mit Erfolg abgelegt worden sein.
  • Andere Bewerber (Externenprüfung) und Teilnehmer an der Übersetzerprüfung oder Dolmetscherprüfung müssen ihren Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort in Bayern haben

Verfahrensablauf

Eine Antragstellung ist nicht erforderlich, die Berechtigten werden von den zuständigen Stellen (= i.d.R. die Schulen und Fachakademien) ermittelt.

Fristen

keine

Bearbeitungsdauer

Die Auszahlung erfolgt in der Regel zweimal jährlich. Von der Zeugniserteilung bis zur Auszahlung kann es mehrere Monate dauern.

Erforderliche Unterlagen

  • Bestätigung des Arbeitgebers (wenn kein Hauptwohnsitz in Bayern besteht)
  • Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes (nach Aufforderung durch die zuständige Stelle)

Kosten

keine

Rechtsgrundlagen

Verwandte Lebenslagen

Verwandte Themen

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (siehe BayernPortal)
Stand: 15.03.2024

Kontakt

Schulberg 6
63829 Krombach
06024 1623
06024 637683
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