Dienstleistungen: VG Schöllkrippen

Seitenbereiche

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

Google Analytics

Dies ist ein Webanalysedienst.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Analyse
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
  • Pixel-Tags
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Addresse
  • Geräte-Informationen
  • Browser-Informationen
  • Standort-Informationen
  • Referrer-URL
  • Nutzungsdaten
  • JavaScript-Support
  • Flash-Version
  • Datum und Uhrzeit des Besuchs
  • App-Aktualisierungen
  • Besuchte Seiten
  • Klickpfad
  • Downloads
  • Kaufaktivität
  • Widget-Interaktionen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Aufbewahrungsfrist hängt von der Art der gespeicherten Daten ab. Jeder Kunde kann festlegen, wie lange Google Analytics Daten aufbewahrt, bevor sie automatisch gelöscht werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Webseite zu aktivieren.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Krombach
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.

Förderschulen, Anmeldung

Die Förderschule besuchen Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf, der nicht durch andere Schulen erfüllt werden kann. Sie müssen an der Föderschule angemeldet werden.

Beschreibung

Die Förderschulen umfassen eine Vielzahl schulischer Angebote. Das spezialisierte Förderangebot in den unterschiedlichen Förderschwerpunkten reicht von der frühen Förderung im Vorschulalter (Schulvorbereitende Einrichtung SVE) bis zum Erwerb weiterführender Abschlüsse (Realschule, Wirtschaftsschule, FOS/BOS) und zur beruflichen Ausbildung (Berufsschule).

Förderschulen diagnostizieren, erziehen, unterrichten, beraten und fördern Kinder und Jugendliche, die der sonderpädagogischen Förderung bedürfen und deswegen an einer allgemeinen oder beruflichen Schule nicht oder nicht ausreichend gefördert und unterrichtet werden können.

Zu den Aufgaben der Förderschulen gehören:

  • die schulische Unterrichtung und Förderung in Klassen mit bestimmten Förderschwerpunkten,

  • die vorschulische Förderung durch die Schulvorbereitenden Einrichtungen,

  • im Rahmen der verfügbaren Stellen und Mittel

    • die vorschulische Förderung durch die Mobile Sonderpädagogische Hilfe und

    • die Mobilen Sonderpädagogischen Dienste zur Unterstützung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf in allgemeinen Schulen oder in Förderschulen.

Die Förderschulen erfüllen den sonderpädagogischen Förderbedarf, indem sie eine an den einzelnen Kindern und Jugendlichen ausgerichtete Bildung und Erziehung vermitteln. Sie tragen zur Persönlichkeitsentwicklung bei und unterstützen die soziale und berufliche Entwicklung. Bei Kindern und Jugendlichen, die durchgehend auf fremde Hilfe angewiesen sind, können Erziehung und Unterrichtung pflegerische Aufgaben beinhalten.

Voraussetzungen

Berechtigt zum Besuch der Förderschule sind Schülerinnen und Schüler, die einer besonderen sonderpädagogischen Förderung bedürfen, so dass die Aufnahme an der Förderschule die Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs durch Erstellung eines sonderpädagogischen Gutachtens voraussetzt. In den Förderschwerpunkten Hören, Sehen, Sprache, emotionale und soziale Entwicklung und körperlich motorische Entwicklung wird nach dem LehrplanPLUS der Grund- und Mittelschule unterrichtet, für die förderschwerpunktspezifische Adaptionen vorliegen. In den Förderschwerpunkten Lernen und geistige Entwicklung wird nach eigenen Lehrplänen unterrichtet.

Bei inklusiver Unterrichtung an weiterführenden Schulen wie Realschule, Gymnasium, Fachoberschule sind die jeweiligen Zugangsvoraussetzungen zu erfüllen.

Hinweise

Die Inklusion ist Aufgabe aller Schulen. Deshalb steht den Erziehungsberechtigen grundsätzlich ein Wahlrecht zu, ob ihr Kind eine allgemeine Schule oder einer Förderschule besuchen soll. Ziel des inklusiven Schulsystems ist, dass Schülerinnen und Schüler mit und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf noch stärker als bislang gemeinsam lernen, ihr soziales Miteinander noch selbstverständlicher wird und das Niveau der sonderpädagogischen Förderung erhalten bleibt. Dazu wurden auch Partner- und Kooperationsklassen eingerichtet, sowie Schulen mit dem Profil Inklusion. Schülerinnen und Schüler ohne sonderpädagogischen Förderbedarf können die Förderschule außerhalb der übrigen Formen des kooperativen Lernens nur im Rahmen offener Klassen besuchen.

Bei inklusiver Unterrichtung an weiterführenden Schulen wie Realschule, Gymnasium, Fachoberschule sind die jeweiligen Zugangsvoraussetzungen zu erfüllen. Im Rahmen einer Berufsausbildung müssen die Lernziele für einen beruflichen Abschluss an einer Berufsfachschule und an der Berufsschule erreicht werden. Lehrkräfte der Förderschulen unterstützen Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Der sog. Mobile Sonderpädagogische Dienst unterstützt und berät Lehrkräfte an allgemeinen Schulen, die Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf inklusiv unterrichten.

Weiterführende Links

Verwandte Lebenslagen

Verwandte Themen

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (siehe BayernPortal)
Stand: 10.10.2023

Kontakt

Schulberg 6
63829 Krombach
06024 1623
06024 637683
E-Mail schreiben

Kontakt VG

Verwaltungsgemeinschaft Schöllkrippen
Marktplatz 1
63825 Schöllkrippen
06024 67350
06024 673599
E-Mail schreiben

Volltextsuche

Bilderslidershow starten Bilderslidershow beenden