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Behördenverlagerungen, Informationen

Mit der „Offensive.Heimat.Bayern 2025“ wurde die erfolgreiche Heimatstrategie bis zum Jahr 2025 weiterentwickelt und den großen staatlichen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Herausforderungen angepasst. Von zentraler Bedeutung sind Behördenverlagerungen.

Beschreibung

Offensive.Heimat.Bayern 2025 - Behördenverlagerungen

Behördenverlagerungen sind ein zentrales Instrument aktiver Strukturpolitik. Sie schaffen sichere Arbeitsplätze, dienen der Wirtschaft als Vorbild und stärken die Infrastruktur des ländlichen Raumes. Damit wird dem Verfassungsauftrag aus Artikel 3 Absatz 2 Satz 2 der Bayerischen Verfassung Rechnung getragen, in ganz Bayern, in Stadt und Land, gleichwertige Lebensverhältnisse und Arbeitsbedingungen zu fördern und zu sichern.

2015 erfolgte mit dem Konzept „Regionalisierung von Verwaltung“ der Startschuss der größten Regionalisierung von Behörden und staatlichen Einrichtungen der letzten Jahrzehnte. Für die neuen Behördenstandorte wurden vorrangig Regionen ausgewählt, die im Raum mit besonderem Handlungsbedarf liegen und nicht im Rahmen der Hochschulinitiativen bereits umfangreich gefördert wurden. Konversionsgemeinden wurden ebenfalls berücksichtigt.

Die Bayerische Staatsregierung hat im Jahr 2016 diese 1. Stufe der Behördenverlagerungen mit dem Strukturkonzept „Chancen im ganzen Land“ ergänzt. Es sieht zusätzliche strukturelle Impulse für die Regierungsbezirke Mittelfranken und Niederbayern vor.

Bislang haben im Rahmen der 1. Stufe der Behördenverlagerungen 55 Behörden und staatliche Einrichtungen mit Arbeitsplätzen für 1.414 Beschäftigte und Studienplätzen für 430 Studierende an den neuen Zielorten den Dienstbetrieb aufgenommen. Dies zeigt, dass die Behördenverlagerungen mehr als nur gute Ideen sind, vielmehr ein Beispiel für eine funktionierende und erfolgreiche Strukturpolitik, ausgerichtet an den Bedürfnissen der Menschen.

Die Erfolgsgeschichte der Behördenverlagerung wird mit dem Konzept Behördenverlagerung Bayern 2030 2. Stufe fortgeschrieben. Die 1. und 2. Stufe der Behördenverlagerungen umfassen 80 Verlagerungsprojekte mit Arbeitsplätzen für rund 5.200 Beschäftigte und Studienplätzen für 1.330 Studierende. Alle Regierungsbezirke Bayerns profitieren entsprechend ihrer strukturellen Leistungsfähigkeit.

Behördenverlagerung nur gemeinsam mit den Beschäftigten

Ein besonderes Augenmerk der Staatsregierung liegt auf der sozialverträglichen Gestaltung der Verlagerungen. Es wird daher keine Zwangsversetzungen an die neuen Zielorte geben. Das Personalrahmenkonzept enthält ein ganzes Paket an monetären und nicht-monetären Anreizen, um den Umsetzungsprozess für die Beschäftigten und Behörden gleichermaßen zu erleichtern.

Informationen für Bewerberinnen und Bewerber

Die Verlagerungsprojekte sind ressortverantwortlich durchzuführen. Gleiches gilt für ressorteigene Planungen zur Personalbesetzung. Anfragen und Bewerbungen für die neuen Behörden und Behördenteile bitten wir daher an das fachlich zuständige Staatsministerium zu richten.

Informationen zu Immobilien

Immobilienangebote zur Unterbringung der neuen Behörden bzw. Behördenteile bitten wir an die Immobilien Freistaat Bayern (IMBY) als Dienstleister in Unterbringungsfragen für alle staatlichen Stellen zu richten. Die IMBY wird auf Sie zu kommen, sofern Ihr Angebot für die Unterbringung einer staatlichen Einrichtung in Frage kommt. Mehr Informationen zur IMBY finden Sie im Internet unter www.immobilien.bayern.de.

 

Rechtsgrundlagen

Weiterführende Links

Verwandte Lebenslagen

Verwandte Themen

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat (siehe BayernPortal)
Stand: 29.02.2024

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