Alterssicherung der Landwirte, Informationen zum Sterbevierteljahr
Beschreibung
In der Alterssicherung der Landwirte wird für die ersten 3 Monate nach dem Tode eines Ehegatten dem überlebenden Ehegatten Witwen- bzw. Witwerrente in Höhe der (fiktiven) Rente wegen Erwerbsminderung des Verstorbenen geleistet.
§ 23 Absatz 6 Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte
Gesetzliche Renten- und Unfallversicherungsträger; Zentrum Bayern Familie und Soziales - Versorgungsamt; Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und GartenbauRechtsgrundlagen
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Stand: 26.01.2021
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