Impfschäden, Informationen über Hilfen
Beschreibung
Wer durch eine öffentlich empfohlene Impfung einen Gesundheitsschaden erleidet, der über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgeht, hat Anspruch auf Entschädigung; das gilt auch für die Hinterbliebenen eines an Impffolgen Verstorbenen.
Art und Höhe der Leistungen entsprechen denen der Kriegsopferversorgung und -fürsorge (Kriegsopfer, Hilfen für).
§§ 60-64 Infektionsschutzgesetz
Zentrum Bayern Familie und Soziales - Versorgungsamt, Zentrum Bayern Familie und Soziales - HauptfürsorgestelleRechtsgrundlagen
- § 60 Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG)
- § 61 Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG
- § 62 Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG
- § 63 Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG
- § 64 Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG
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Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)
Stand: 29.07.2022
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