Dienstleistungen: VG Schöllkrippen

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Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Europäische Union

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Bildungsträger, Beantragung einer Förderung für Angebote für junge Menschen in schwierigen Lebenslagen

Sie wollen als zertifizierter Bildungsträger junge Menschen in schwierigen Lebenslagen individuell unterstützen? Dafür können Sie Förderungen vom Jobcenter erhalten.

Beschreibung

Die Zielgruppe einer Förderung für schwer zu erreichende junge Menschen sind Jugendliche zwischen 15 und 25 Jahren, die von den Angeboten der Sozialleistungssysteme nicht oder zeitweise nicht erreicht werden. Diese jungen Menschen sind sozial benachteiligt oder individuell beeinträchtigt und deswegen nicht in der Lage, einen Arbeits-oder Ausbildungsplatz zu finden oder Sozialleistungen der Grundsicherung zu beantragen.

Im Rahmen der Förderung können Sie diese jungen Menschen in schwierigen Lebenslagen unterstützen, indem Sie ihnen eine zusätzliche Begleitmöglichkeit geben, Bildungsprozesse initiieren und Ihnen helfen, Leistungen der Grundsicherung kennenzulernen und zu beantragen.

Die individuellen Problemlagen der jungen Menschen und deren Ursachen sind sehr vielschichtig. 

Beispiele können sein:

  • fehlender Schulabschluss
  • kein Arbeits-/Ausbildungsplatz
  • Defizite hinsichtlich Sozialkompetenz, Motivation, Belastbarkeit und Schlüsselqualifikationen
  • (drohende) Wohnungslosigkeit
  • familiäre Konflikte
  • schwierige biografische Verläufe (Aufwachsen in Pflegefamilie/Wohngruppe oder in Familien mit verfestigter Langzeitarbeitslosigkeit)
  • finanzielle Probleme/Schulden
  • gesundheitliche- oder Suchtprobleme 

Um diese jungen Menschen erreichen zu können, müssen auch mögliche Unterstützungsleistungen individuell ausgerichtet sein, um beispielsweise:
die finanzielle Situation zu stabilisieren

  • bei der Antragstellung für Sozialleistungen, wie zum Beispiel Arbeitslosengeld II, zu unterstützen
  • bei der Wohnungssuche beziehungsweise Stabilisierung der Wohnsituation zu unterstützen
  • bei Behördengängen zu begleiten
  • an therapeutische Behandlungen heranzuführen
  • beim Aufbau sozialer Netzwerke zu helfen
  • die Entwicklung von Arbeits- und Sozialverhalten oder Lern- und Bildungsbereitschaft zu unterstützen
  • auf das Nachholen von Schulabschlüssen sowie Arbeits- oder Ausbildungsplatzaufnahme vorzubereiten.

Grundsätzlich werden Angebote dieser Art vorrangig durch andere Sozialleistungsträger (zum Beispiel die Jugendhilfe) erbracht. Als zertifizierter Bildungsträger können Sie deswegen nur eine Förderung erhalten, soweit gleichartige Angebote dieser vorrangigen Sozialleistungsträger vor Ort nicht existieren und auch nicht vorrangig erbracht werden müssen.

Die Förderung kann durch das Jobcenter öffentlich ausgeschrieben werden oder als Projektförderung nach Zuwendungsrecht erfolgen. Bei einer Projektförderung muss es sich um ein zeitlich und inhaltlich begrenztes Projekt handeln, eine institutionelle Förderung ist nicht möglich.

Es besteht für Sie kein Rechtsanspruch auf die Förderung.

Voraussetzungen

Damit Sie als Träger Leistungen zur Förderung schwer erreichbarer junger Menschen erbringen dürfen, müssen Sie nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung (AZAV) zertifiziert sein.

Damit Jugendliche die Unterstützungsleistung in Anspruch nehmen können, müssen sie:

  • zwischen 15 und unter 25 Jahre alt sein, und
  • mit hinreichender Wahrscheinlichkeit einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben, und 
  • sie müssen grundsätzlich das Ziel haben,
    • eine Ausbildung oder berufliche Qualifikation zu beginnen und abzuschließen oder
    • einen Arbeitsplatz zu finden oder
    • Sozialleistungen zu beantragen oder anzunehmen.

Verfahrensablauf

Es gibt zwei Wege, um Mittel aus der Förderung für schwer zu erreichende junge Menschen zu erhalten.

  1. Beschaffungsverfahren (öffentlicher Auftrag)
    • Gehen Sie auf die Webseite des Bundesverwaltungsamtes oder auf die e-Vergabe-Plattform des Beschaffungsamtes des Bundesministeriums.
    • Nutzen Sie die Suche auf den Seiten, um passende Ausschreibungen zu finden.
    • Erstellen Sie ein Angebot auf Grundlage der Rahmenbedingungen, die die Ausschreibungsunterlagen vorgeben.
    • Alle weiteren Schritte erfahren Sie von Ihrer Ansprechperson im Bewerbungsprozess.
  2. Projektförderung
    • Entwickeln Sie ein Konzept für Ihr Projekt. Legen Sie hier auch dar, in welcher Höhe Eigenmittel und gegebenenfalls kommunale Landesmittel in die Finanzierung einfließen.
    • Erkundigen Sie sich beim zuständigen Jobcenter, wie Sie eine Projektförderung beantragen können.
    • Stellen Sie dann einen Antrag auf finanzielle Zuwendung.
    • Alle weiteren Schritte erfahren Sie von Ihrer Ansprechperson im zuständigen Jobcenter.

Bearbeitungsdauer

  • Beschaffungsverfahren: Hier können Sie die Fristen in der Ausschreibung ersehen. Der Zuschlag erfolgt etwa 2 Monate nach Ende der Angebotsfrist.
  • Projektförderung: Sollten Sie Interesse an der Förderung eines konkreten Projekts haben, setzen Sie sich mit Ihrem örtlichen Jobcenter in Verbindung. Dort kann man Ihnen auch sagen, welche Vorlaufzeit Sie einplanen sollten.

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n

    variiert bei Vergabemaßnahme und Projektförderung

Kosten

Bei der Projektförderung sind Sie als Projektträger dazu verpflichtet, Eigenmittel in das Projekt einzubringen.

Für die Teilnehmenden fallen keine Kosten an.

Rechtsgrundlagen

Weiterführende Links

Verwandte Lebenslagen

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)
Stand: 10.10.2023

Kontakt

Schulberg 6
63829 Krombach
06024 1623
06024 637683
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Marktplatz 1
63825 Schöllkrippen
06024 67350
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