Dienstleistungen: VG Schöllkrippen

Seitenbereiche

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

Google Analytics

Dies ist ein Webanalysedienst.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Analyse
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
  • Pixel-Tags
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Addresse
  • Geräte-Informationen
  • Browser-Informationen
  • Standort-Informationen
  • Referrer-URL
  • Nutzungsdaten
  • JavaScript-Support
  • Flash-Version
  • Datum und Uhrzeit des Besuchs
  • App-Aktualisierungen
  • Besuchte Seiten
  • Klickpfad
  • Downloads
  • Kaufaktivität
  • Widget-Interaktionen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Aufbewahrungsfrist hängt von der Art der gespeicherten Daten ab. Jeder Kunde kann festlegen, wie lange Google Analytics Daten aufbewahrt, bevor sie automatisch gelöscht werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_googleanalytics
  • _ga - Speicherdauer beträgt 2a
  • _gid - Speicherdauer beträgt 24h
  • weiteres Cookie mit dem Präfix: _gat_gtag_ - Speicherdauer beträgt 1min
  • Zwei weitere Cookies mit dem Präfix: _ga_ - Speicherdauer beträgt 2a
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Krombach
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.

Verhinderungspflege, Beantragung der Übernahme der Kosten für eine Ersatzpflege

Kann Ihre private Pflegeperson Sie aufgrund von Urlaub oder Krankheit nicht pflegen, zahlt Ihre Pflegekasse in bestimmten Fällen die Kosten für eine Vertretung.

Beschreibung

Ist Ihre private Pflegeperson erkrankt, im Urlaub oder kann Sie aus sonstigen Gründen zeitweise nicht pflegen, zahlt Ihnen Ihre Pflegekasse auf Antrag die Kosten für eine Ersatzpflege. Diese Vertretung kann beispielsweise ein Familienmitglied oder ein ambulanter Pflegedienst übernehmen. Die Ersatzpflege wird manchmal auch Verhinderungspflege genannt.

Um Anspruch auf die Ersatzpflege zu haben, müssen Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung

  • in Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5 eingestuft sein und
  • von der verhinderten Pflegeperson seit mindestens 6 Monaten häuslich gepflegt werden. 
  • Der Pflegegrad 2 muss nicht bereits während der 6-monatigen Vorpflegezeit vorgelegen haben. 
  • Es ist nicht erforderlich, dass dieselbe Pflegeperson den Pflegebedürftigen 6 Monate gepflegt haben muss .
  • Die Ersatzpflege muss durch die Ersatzpflegekraft im Umfang des jeweiligen Pflegegrades sichergestellt werden können.
  • Sie können die Ersatzpflege für insgesamt bis zu 42 Tage im Kalenderjahr beantragen. Möglich ist eine Ersatzpflege sowohl
  • stundenweise, wenn Ihre Pflegeperson weniger als 8 Stunden verhindert ist, als auch
  • tageweise.

Bis zu welcher Höhe Ihre Pflegekasse die Kosten erstattet, richtet sich danach, wer die Ersatzpflege übernimmt.

  • Leistet ein Familienmitglied bis zum zweiten Grad oder eine in Ihrem Haushalt lebende Person die Ersatzpflege, können nachgewiesene Kosten bis zum 1,5-fachen des Pflegegeldes erstattet werden, das sind:
    • für Pflegegrad 2 EUR 474,00
    • für Pflegegrad 3 EUR 817,50
    • für Pflegegrad 4 EUR 1.092,50
    • für Pflegegrad 5 EUR 1.351,50.
  • Für alle übrigen Personen oder einen Pflegedienst werden bis zu EUR 1.612,00 erstattet.
  • Alternativ kann die Ersatzpflege in einer stationären Einrichtung wie einem Pflegeheim stattfinden. Auch hier zahlt die Pflegekasse maximal EUR 1.612,00 der Kosten.

Entstehen dem nahen Familienmitglied oder der in Ihrem Haushalt lebenden Person durch die Ersatzpflege Aufwendungen wie Fahrgeld oder Verdienstausfall, kann die Pflegekasse den Erstattungsbetrag ebenfalls auf bis zu EUR 1.612,00 erhöhen.

Für die Zeit der Ersatzpflege wird die Hälfte Ihres bisherigen Pflegegeldes weitergezahlt.

Sie können Leistungen für die Ersatzpflege mit bis zu 50 Prozent Ihres Jahresanspruchs auf Kurzzeitpflege aufstocken. Ihr Anspruch auf Kurzzeitpflege verringert sich dann entsprechend. Wie Sie die Leistungen konkret kombinieren können, erfahren Sie bei Ihrer Pflegekasse oder bei anerkannten Beratungsstellen, wie beispielsweise Pflegestützpunkten.

Voraussetzungen

  • Sie werden von einer privaten Pflegeperson häuslich gepflegt.
  • Sie sind mindestens in Pflegegrad 2 eingestuft.
  • Die verhinderte Pflegeperson pflegt Sie seit mindestens 6 Monaten.
  • Die Ersatzpflege muss durch die Ersatzpflegekraft im Umfang des jeweiligen Pflegegrades sichergestellt werden. 

Verfahrensablauf

Den Antrag auf Ersatzpflege können Sie zum Beispiel per Post stellen sowie – bei vielen Pflegekassen – persönlich in der Geschäftsstelle abgeben oder online einreichen. 

  • Sie reichen den Antrag auf Ersatzpflege bei Ihrer Pflegekasse ein.
  • Während der Ersatzpflege lassen Sie sich von der Pflegeperson oder dem Pflegedienst Quittungen oder Rechnungen ausstellen.
  • Nach der Ersatzpflege reichen Sie die originalen Quittungen oder Rechnungen bei der Pflegekasse ein.
  • Die Pflegekasse prüft Ihren Antrag und überweist Ihnen den Erstattungsbetrag.

Fristen

Sie können den Antrag auf Ersatzpflege sowohl vor Inanspruchnahme der Ersatzpflege als auch nachträglich stellen.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung dauert normalerweise etwa 2 bis 3 Werktage.
Für eine schnelle Bearbeitung und Entscheidung müssen Ihrer Pflegekasse die notwendigen Informationen sowie gegebenenfalls erforderliche Unterlagen vollständig und aussagekräftig vorliegen. 
Die Pflegekasse entscheidet über Anträge zeitnah. 
Bitte beachten Sie, dass es sich bei der angegebenen Bearbeitungsdauer um einen Durchschnittswert aller Pflegekassen handelt. Sie kann im Einzelfall abweichen.
Die exakte Bearbeitungsdauer hängt darüber hinaus von der Komplexität des Einzelfalls ab und kann sich entsprechend verlängern. Gleiches gilt, wenn Dokumente oder Unterlagen per Post an Sie oder Ihre Pflegekasse versandt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n

    Für den Antrag auf Ersatzpflege müssen Sie keine Unterlagen einreichen.

    Die Kosten der Ersatzpflege weisen Sie gegenüber der Pflegekasse mit originalen Rechnungen, oder durch Quittungen oder anderen Zahlungsbelegen wie beispielsweise Kontoausz

Kosten

Für den Antrag müssen Sie nichts bezahlen.

Rechtsgrundlagen

Weiterführende Links

Verwandte Lebenslagen

Verwandte Themen

Bundesministerium für Gesundheit (siehe BayernPortal)
Stand: 20.08.2023

Kontakt

Schulberg 6
63829 Krombach
06024 1623
06024 637683
E-Mail schreiben

Kontakt VG

Verwaltungsgemeinschaft Schöllkrippen
Marktplatz 1
63825 Schöllkrippen
06024 67350
06024 673599
E-Mail schreiben

Volltextsuche

Bilderslidershow starten Bilderslidershow beenden