Dienstleistungen: VG Schöllkrippen

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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Gemeinde Krombach
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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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Pflanzenschutzmittel, Beantragung der Genehmigung für Zusatzstoffe

Neue Zusatzstoffe in Pflanzenschutzmitteln müssen Sie als Hersteller durch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit prüfen und genehmigen lassen.

Beschreibung

Zusatzstoffe in Pflanzenschutzmitteln verstärken zum Beispiel deren pestizide Wirkung. Außerdem werden sie beispielsweise in Tankmischungen mit Pflanzenschutzmitteln angewendet, um die Benetzung oder die Haftung von Pflanzenschutzmitteln zu verbessern oder die Schaumbildung zu vermindern. 

Zusatzstoffe dürfen keine schädlichen Auswirkungen, insbesondere auf die Gesundheit von Mensch und Tier, das Grundwasser und den Naturhaushalt haben. 
Wenn Sie als Hersteller oder Vertreiber von Pflanzenschutzmitteln einen neuen Zusatzstoff verwenden und vermarkten wollen, müssen Sie diesen deshalb vorher durch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) prüfen und genehmigen lassen. 
Das BVL trifft die Entscheidung in Zusammenarbeit mit dem Bundesinstitut für Risikobewertung, dem Umweltbundesamt sowie dem Julius Kühn-Institut.

Die Genehmigung erfolgt für einen Zeitraum von 10 Jahren. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit macht die Genehmigung von Zusatzstoffen und den Widerruf von Genehmigungen im Bundesanzeiger oder im Bundesanzeiger online öffentlich bekannt.

Voraussetzungen

Zusatzstoffe dürfen keine schädlichen Auswirkungen, insbesondere auf die Gesundheit von Mensch und Tier, das Grundwasser und den Naturhaushalt haben.

Verfahrensablauf

Sie müssen einen Antrag beim BVL stellen. Gehen Sie dafür wie folgt vor:

  • Öffnen Sie die Internetseite des BVL und laden Sie den "Antrag auf Genehmigung eines Zusatzstoffes gemäß § 42 PflSchG" herunter. Bitte beachten Sie die Ausfüllhinweise zum Antragsformblatt.
  • Füllen Sie den Antrag am Computer aus, drucken Sie ihn aus, unterschreiben Sie ihn und senden Sie ihn postalisch oder per E-Mail an das BVL. 
  • Das BVL prüft Ihren Antrag.
  • Sie erhalten postalisch eine Genehmigung oder Ablehnung

Fristen

Für die Genehmigung müssen Sie keine Fristen einhalten.
Die Genehmigung erfolgt für einen Zeitraum von 10 Jahren.

Bearbeitungsdauer

In der Regel dauert es 4 Monate bis Sie einen Genehmigungsbescheid vom BVL erteilt bekommen.

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n

    Sie müssen folgende Unterlagen einreichen:

    • Formulierung des Zusatzstoffes (Anlage 1)
    • Verwendungszweck, vorgesehener Anwendungsbereich und vorgesehen Kulturen, Aufwandmenge (Anlage 2)
    • Sicherheitsdatenblätter der verwendeten

Kosten

Die Genehmigung kostet Sie 1.500 bis 6.200 EUR.

Rechtsgrundlagen

Weiterführende Links

Verwandte Lebenslagen

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (siehe BayernPortal)
Stand: 03.09.2022

Kontakt

Schulberg 6
63829 Krombach
06024 1623
06024 637683
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