Dienstleistungen: VG Schöllkrippen

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Verarbeitungsunternehmen

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Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

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Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Aufbewahrungsfrist hängt von der Art der gespeicherten Daten ab. Jeder Kunde kann festlegen, wie lange Google Analytics Daten aufbewahrt, bevor sie automatisch gelöscht werden.

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  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
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Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

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Weltweit

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Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Krombach
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Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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Künstlersozialabgabe, Mitteilung bei Änderung des Unternehmenszwecks

Wenn sich der Gegenstand Ihres Unternehmens geändert hat, müssen Sie die Künstlersozialkasse informieren. Die Änderung kann sich auf Ihre Abgabepflicht auswirken.

Beschreibung

Die Künstlersozialkasse (KSK) stellt die Abgabepflicht für Ihr Unternehmen unter anderem auf der Grundlage des Tätigkeitsfeldes Ihres Unternehmens fest.
Wenn sich dieser Gegenstand geändert hat, muss die KSK prüfen, ob sich dies auf Ihre Abgabepflicht auswirkt.
Es ist ebenfalls möglich, dass die KSK auf anderen Wegen erfährt, wenn sich der Gegenstand Ihres Unternehmens ändert. Die KSK prüft auch in diesem Fall, ob sich die Abgabepflicht ändert oder gegebenenfalls beendet werden muss.

Voraussetzungen

  • Sie sind bereits bei der Künstlersozialkasse als Unternehmen angemeldet.
  • Der Gegenstand Ihres Unternehmens hat sich geändert, also der Zweck, zu dem Sie Ihr Unternehmen betreiben.
  • Die Änderung ist bereits vollzogen, zum Beispiel durch die Eintragung beim zuständigen Registergericht oder Gewerbeamt.

Verfahrensablauf

  • Sie teilen der Künstlersozialkasse (KSK) formlos per Post, Telefax oder in einer E-Mail mit, wie sich der Gegenstand des Unternehmens geändert hat.
  • Die KSK prüft, ob sich Ihre Abgabepflicht ändert oder gegebenenfalls beendet werden muss.
  • Sollten Fragen bestehen oder weitere Unterlagen benötigt werden, setzt sich die KSK mit Ihnen in Verbindung.
  • Wenn die Prüfung abgeschlossen ist, erhalten Sie eine schriftliche Mitteilung, wie sich die Änderung auf die Begründung Ihrer Abgabepflicht auswirkt.
  • Kommt die KSK zu dem Ergebnis, dass mit der Änderung des Gegenstandes Ihres Unternehmens die Abgabepflicht für Ihr Unternehmen endet, wird die Beendigung Ihrer Abgabepflicht geprüft. 
  • Sie werden über das Ergebnis der Prüfung informiert.

Fristen

Sie können eine Änderungsmeldung zu Ihren Unternehmenseigenschaften jederzeit vornehmen.

Bearbeitungsdauer

In der Regel 1 bis 4 Wochen.

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n

    Sie reichen eine Kopie von einem der folgenden Nachweise ein, sofern zutreffend und vorhanden:

    • Auszug aus dem Handelsregister,
    • Auszug aus dem Vereinsregister,
    • Auszug aus dem Genossenschaftsregister,
    • Auszug aus dem P

Kosten

Es fallen für Sie keine Kosten an.

Rechtsgrundlagen

Weiterführende Links

Verwandte Lebenslagen

Verwandte Themen

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)
Stand: 29.08.2022

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