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Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)
Erstelldatum05.03.2025
1. Änderung zum Flächennutzungsplan „Ochsengrund – 1. Erweiterung“ und „Erweiterung Holzgasse“; Gemeinde Krombach
Bekanntmachung über die Durchführung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat Krombach hat in seiner Sitzung am 24.09.2024 die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB seitens der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange und Behörden vorgetragenen Bedenken und Anregungen beschlussmäßig behandelt.
Die sich hieraus ergebenden Änderungen und Ergänzungen wurden durch das Bauatelier Richter - Schäffner aus Aschaffenburg in den Planentwurf zur 1. Änderung des Flächennutzungsplans „Ochsengrund – 1. Erweiterung“ und „Erweiterung Holzgasse“, nebst Begründung und Umweltbericht i. d. F. vom 11.02.2025 eingearbeitet und vom Gemeinderat am 18.02.2025 gebilligt.
Diese beinhalten im Wesentlichen:
- Graphische Anpassung der Wohngebietsfläche
- Änderung der Bezeichnung in „1. Änderung“
In der öffentlichen Sitzung der Gemeinde Krombach am 18.02.2025 wurde weitergehend die Durchführung der öffentlichen Auslegung und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der genaue Geltungsbereich der Änderung des Flächennutzungsplanes ist aus nachfolgendem Lageplan ersichtlich, der Bestandteil der Bekanntmachung ist.
Der überarbeitete Planentwurf der 1. Flächennutzungsplanänderung „Ochsengrund – 1. Erweiterung“ und „Erweiterung Holzgasse“, Gemeinde Krombach bestehend aus Planzeichnung, Textteil, Begründung und Umweltbericht i. d. F. vom 11.02.2025 die bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen sowie der Inhalt dieser Bekanntmachung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom
10.03.2025 bis einschließlich 10.04.2025
hier einzusehen und über das „zentrale Landesportal für die Bauleitplanung Bayern“ unter http://www.geoportal.bayern/bauleitplanungsportal/ abrufbar.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit, die Unterlagen im Dienstgebäude der Verwaltungsgemeinschaft Schöllkrippen, Marktplatz 1, 63825 Schöllkrippen, Ebene 4, Foyer Bauamt (Altbau) während der allgemeinen Dienststunden einzusehen. Hinweis: Der Eingang des Verwaltungsgebäudes der Verwaltungsgemeinschaft Schöllkrippen ist barrierefrei. Das Foyer des Bauamtes ist über einen Aufzug erreichbar.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Krombach und der Verwaltungsgemeinschaft Schöllkrippen, Bauamt abgegeben werden. Ergänzend hierzu besteht die Möglichkeit zur elektronischen Abgabe von Stellungnahmen an die E-Mail Adresse: Schaeffner-Architekturbuero(@)t-online.de.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Änderung des Flächennutzungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes „Ochsengrund – 1. Erweiterung“ und „Erweiterung Holzgasse“ liegen folgende umweltbezogenen Informationen vor:
- Umweltbericht nach § 2a BauGB mit Informationen und Aussagen zu den Schutzgütern Fläche, Boden, Wasser, Klima/Luft, Arten/Lebensgemeinschaften, Menschliche Gesundheit, Bevölkerung, Landschaft/Erholung sowie Kultur- und Sachgütern.
- Stellungnahme des Regionalen Planungsverbands Bayerischer Untermain (Schreiben vom 11.04.2024),
- Stellungnahme der Regierung von Unterfranken, Höhere Landesplanungsbehörde (Schreiben vom 11.03.2024),
- Stellungnahme des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege (Schreiben vom 11.04.2024)
- Stellungnahme des Landratsamtes Aschaffenburg, Untere Immissionsschutzbehörde (Schreiben vom 25.03.2024)
- Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamts Aschaffenburg (Schreiben vom 09.04.2024)
- Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Kahlstadt (Schreiben vom 14.03.2024)
- Stellungnahme des Bund Naturschutz in Bayern, Kreisgruppe Aschaffenburg (Schreiben vom 11.04.2024)
- Stellungnahme der Anliegergemeinschaft Fl.-Nrn. 25, 25/1 und 2826
Hinsichtlich der Umweltbelange wurden im Hinblick auf die Wirkfaktoren der baulichen Entwicklung insbesondere die Auswirkungen auf Boden, auf Wasser, auf Klima/Luft, auf Pflanzen und Tiere, auf Landschaftsbild/Erholung, auf den Mensch sowie Kultur- und Sachgüter geprüft und in der Begründung zur Flächennutzungsplanänderung mit dem Umweltbericht erläutert.
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Boden:
- Es werden in der Begründung zur Flächennutzungsplanänderung Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zur Bodenversieglung, Bodenbewegung,
- Hinweise in der Stellungnahme des Regionalen Planungsverbands Bayerischer Untermain,
- Hinweise in der Stellungnahme des Bayer. Landesamtes für Denkmalpflege,
- Hinweise in der Stellungnahme des Amts für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Wasser:
- Es werden in der Begründung zur Flächennutzungsplanänderung Aussagen getroffen zu Oberflächengewässer, Überschwemmungsgebieten und Trinkwasserschutzgebieten,
- Hinweise in der Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes.
Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgut Klima/Luft:
- Es werden in der Begründung zur Flächennutzungsplanänderung Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu Klima und Luftaustauschbahnen,
- Hinweise in der Stellungnahme des Bund Naturschutz, Kreisgruppe Aschaffenburg.
Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Pflanzen und Tiere:
- Es werden in der Begründung zur Flächennutzungsplanänderung Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu Strukturverlust, Betroffenheit von Zauneidechse und Wiesenknopf-Ameisenbläuling,
- Hinweise in der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP)
- Hinweise in der Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung
- Hinweise in der Stellungnahme des Regionalen Planungsverbands Bayerischer Untermain,
- Hinweise in der Stellungnahme der Regierung von Unterfranken.
- Hinweise in der Stellungnahme der Anliegergemeinschaft Fl.-Nrn. 25, 25/1 und 2826
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaftsbild/Erholung
- Es werden in der Begründung zur Flächennutzungsplanänderung Aussagen getroffen zu Auswirkungen auf das Landschaftsbild,
- Hinweise in der Stellungnahme des Regionalen Planungsverbands Bayerischer Untermain,
- Hinweise in der Stellungnahme der Regierung von Unterfranken, Höhere Landesplanungsbehörde,
- Hinweise in der Stellungnahme des Bund Naturschutz, Kreisgruppe Aschaffenburg.
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch:
- Es werden in der Begründung zur Flächennutzungsplanänderung Aussagen getroffen zur menschlichen Gesundheit und Bevölkerung
- Hinweise in der Stellungnahme des Landratsamtes Aschaffenburg, Unteren Immissionsschutzbehörde.
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Kultur- und Sachgüter
- Es werden in der Begründung zur Flächennutzungsplanänderung Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu Boden- oder Baudenkmälern,
- Hinweise in der Stellungnahme des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege.
Datenschutz: Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens behandelt die Gemeinde Krombach und die Verwaltungsgemeinschaft Schöllkrippen personenbezogene Daten vertraulich und verarbeitet diese Daten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i.V.m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Nähere Informationen zu den Rechten im Rahmen der Erhebung von personenbezogenen Daten nach Art. 13 und 14 DSGVO können Sie dem mit ausliegenden Dokument „Datenschutzhinweise – Beteiligungsverfahren im Rahmen der Bauleitplanung“ entnehmen.
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Krombach, den 03.03.2025
gez.
Peter Seitz
1. Bürgermeister
- Flächennutzungsplan - Änderung 1 - Änderungsbereiche "Ochsengrund - 1. Erweiterung" und "Erweiterung Holzgasse" (PDF-Dokument, 3,81 MB, 05.03.2025)
- Flächennutzungsplan - Änderung 1 - Änderungsbereiche "Ochsengrund - 1. Erweiterung" und "Erweiterung Holzgasse" - Begründung (PDF-Dokument, 5,93 MB, 05.03.2025)
- Umweltbericht zum Flächennutzungsplan - Änderung 1 - Änderungsbereiche "Ochsengrund - 1. Erweiterung" und "Erweiterung Holzgasse" (PDF-Dokument, 1,15 MB, 05.03.2025)