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Neuigkeiten

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)

Erstelldatum05.03.2025

Bebauungs- und Grünordnungsplan „Ochsengrund – 1. Erweiterung“ - Gemeinde Krombach

Bekanntmachung über die Durchführung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat Krombach hat in seiner Sitzung am 24.09.2024 die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB seitens der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange und Behörden vorgetragenen Bedenken und Anregungen beschlussmäßig behandelt.

Die sich hieraus ergebenden Änderungen und Ergänzungen wurden durch das Bauatelier Richter - Schäffner aus Aschaffenburg in den Planentwurf zum Bebauungs- und Grünordnungsplan „Ochsengrund – 1. Erweiterung“, nebst Begründung und Umweltbericht i. d. F. vom 11.02.2025 eingearbeitet und vom Gemeinderat am 18.02.2025 gebilligt.

Diese beinhalten im Wesentlichen:

  • Überarbeitung der Entwässerung/Anpassung Retentionsbecken
  • Festlegung der Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung

In der öffentlichen Sitzung der Gemeinde Krombach am 18.02.2025 wurde weitergehend die Durchführung der öffentlichen Auslegung und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Der genaue Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist aus nachfolgendem Lageplan ersichtlich, der Bestandteil der Bekanntmachung ist.

Der überarbeitete Planentwurf des Bebauungs- und Grünordnungsplans „Ochsengrund – 1. Erweiterung“, Gemeinde Krombach bestehend aus Planzeichnung, Textteil, Begründung und Umweltbericht i. d. F. vom 11.02.2025 die bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen sowie der Inhalt dieser Bekanntmachung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom

10.03.2025 bis einschließlich 10.04.2025

hier einzusehen und über das „zentrale Landesportal für die Bauleitplanung Bayern“ unter http://www.geoportal.bayern/bauleitplanungsportal/ abrufbar.

Zusätzlich besteht die Möglichkeit, die Unterlagen im Dienstgebäude der Verwaltungsgemeinschaft Schöllkrippen, Marktplatz 1, 63825 Schöllkrippen, Ebene 4, Foyer Bauamt (Altbau) während der allgemeinen Dienststunden einzusehen. Hinweis: Der Eingang des Verwaltungsgebäudes der Verwaltungsgemeinschaft Schöllkrippen ist barrierefrei. Das Foyer des Bauamtes ist über einen Aufzug erreichbar.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verwaltungsgemeinschaft Schöllkrippen, Bauamt abgegeben werden. Ergänzend hierzu besteht die Möglichkeit zur elektronischen Abgabe von Stellungnahmen an die E-Mail Adresse: Schaeffner-Architekturbuero(@)t-online.de.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Erweiterung des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Zum Bebauungs- und Grünordnungsplan „Ochsengrund – 1. Erweiterung“ liegen folgende umweltbezogenen Informationen vor:

  • Umweltbericht nach § 2a BauGB mit Informationen und Aussagen zu den Schutzgütern Fläche, Boden, Wasser, Klima/Luft, Arten/Lebensgemeinschaften, Menschliche Gesundheit, Bevölkerung, Landschaft/Erholung sowie Kultur- und Sachgütern.
  • Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (Potentialabschätzung) und Landschaftspflegerischer Begleitplan
  • Stellungnahme des Regionalen Planungsverbands Bayerischer Untermain (Schreiben vom 11.04.2024),
  • Stellungnahme der Regierung von Unterfranken, Höhere Landesplanungsbehörde (Schreiben vom 11.03.2024),
  • Stellungnahme des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege (Schreiben vom 11.04.2024)
  • Stellungnahme des Landratsamtes Aschaffenburg, Untere Naturschutzbehörde (Schreiben vom 10.04.2024)
  • Stellungnahme des Landratsamtes Aschaffenburg, Untere Immissionsschutzbehörde (Schreiben vom 25.03.2024)
  • Stellungnahme des Landratsamtes Aschaffenburg, Wasser- und Bodenschutz (Schreiben vom 27.03.204)
  • Stellungnahme des Landratsamtes Aschaffenburg, Brandschutzdienststelle (Schreiben vom 19.06.2024)
  • Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamts Aschaffenburg (Schreiben vom 09.04.2024)
  • Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Kahlstadt (Schreiben vom 14.03.2024)
  • Stellungnahme des Bund Naturschutz in Bayern, Kreisgruppe Aschaffenburg (Schreiben vom 11.04.2024)
  • Stellungnahme der Anliegergemeinschaft Fl.-Nrn. 25, 25/1 und 2826

Hinsichtlich der Umweltbelange wurden im Hinblick auf die Wirkfaktoren der baulichen Entwicklung insbesondere die Auswirkungen auf Boden, auf Wasser, auf Klima/Luft, auf Pflanzen und Tiere, auf Landschaftsbild/Erholung, auf den Mensch sowie Kultur- und Sachgüter geprüft und in der Begründung zur Bebauungsplanerweiterung mit dem Umweltbericht erläutert.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Boden:

  • Es werden in der Begründung zur Bebauungsplanerweiterung Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zur Morphologie, Geologie, Boden und Altlasten,
  • Hinweise in der Stellungnahme des Landratsamtes Aschaffenburg, Untere Naturschutzbehörde,
  • Hinweise in der Stellungnahme des Regionalen Planungsverbands Bayerischer Untermain,
  • Hinweise in der Stellungnahme des Bayer. Landesamtes für Denkmalpflege,
  • Hinweise in der Stellungnahme des Amts für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Wasser:

  • Es werden in der Begründung zur Bebauungsplanerweiterung Aussagen getroffen zu Oberflächengewässer, Überschwemmungsgebieten und Trinkwasserschutzgebieten,
  • Hinweise in der Stellungnahme des Landratsamtes Aschaffenburg, Wasser- und Bodenschutz,
  • Hinweise in der Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes.

Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgut Klima/Luft:

  • Es werden in der Begründung zur Bebauungsplanerweiterung Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu Klima und Luftaustauschbahnen,
  • Hinweise in der Stellungnahme des Bund Naturschutz, Kreisgruppe Aschaffenburg.

Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Pflanzen und Tiere:

  • Es werden in der Begründung zur Bebauungsplanerweiterung Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu Strukturverlust, Betroffenheit von Zauneidechse und Wiesenknopf-Ameisenbläuling,
  • Hinweise in der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP)
  • Hinweise aus dem landschaftspflegerischen Begleitplans,
  • Hinweise aus der Stellungnahme des Landratsamtes Aschaffenburg, Untere Naturschutzbehörde,
  • Hinweise in der Stellungnahme des Regionalen Planungsverbands Bayerischer Untermain,
  • Hinweise in der Stellungnahme der Regierung von Unterfranken.
  • Hinweise in der Stellungnahme der Anliegergemeinschaft Fl.-Nrn. 25, 25/1 und 2826

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaftsbild/Erholung

  • Es werden in der Begründung zur Bebauungsplanerweiterung Aussagen getroffen zu Auswirkungen auf das Landschaftsbild,
  • Hinweise in der Stellungnahme des Regionalen Planungsverbands Bayerischer Untermain,
  • Hinweise in der Stellungnahme der Regierung von Unterfranken, Höhere Landesplanungsbehörde,
  • Hinweise in der Stellungnahme des Bund Naturschutz, Kreisgruppe Aschaffenburg.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch:

  • Es werden in der Begründung zur Bebauungsplanerweiterung Aussagen getroffen zur menschlichen Gesundheit und Bevölkerung
  • Hinweise in der Stellungnahme des Landratsamtes Aschaffenburg, Unteren Immissionsschutzbehörde,
  • Hinweise in der Stellungnahme des Landratsamtes Aschaffenburg, Brandschutzdienststelle.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Kultur- und Sachgüter

  • Es werden in der Begründung zur Bebauungsplanerweiterung Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu Boden- oder Baudenkmälern,
  • Hinweise in der Stellungnahme des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege.

Datenschutz: Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens behandelt die Gemeinde Krombach und die Verwaltungsgemeinschaft Schöllkrippen personenbezogene Daten vertraulich und verarbeitet diese Daten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i.V.m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Nähere Informationen zu den Rechten im Rahmen der Erhebung von personenbezogenen Daten nach Art. 13 und 14 DSGVO können Sie dem mit ausliegenden Dokument „Datenschutzhinweise – Beteiligungsverfahren im Rahmen der Bauleitplanung“ entnehmen.

Krombach, den 03.03.2025

gez.
Peter Seitz
1. Bürgermeister