VG Schöllkrippen (Druckversion)
Artikel vom 16.06.2019

Verkehrssicherungspflicht für Bäume

Der Eigentümer von am Straßenrand stehenden Bäumen ist verpflichtet, regelmäßig zu prüfen, ob vom Zustand der Bäume eine Gefahr für die Sicherheit des Verkehrs ausgehen kann.

Auch Äste in den Baumkronen, die ihrer Größe und ihrem Gewicht nach in der Lage sind Menschen zu verletzen oder Fahrzeuge zu beschädigen, sind nach deren Entdeckung umgehend zu entfernen.

http://www.gemeinde-krombach.de//buerger-rathaus/aktuelles/vg-aktuell