VG Schöllkrippen (Druckversion)
Autor: Sirikit Wenzel
Artikel vom 24.01.2024

Grundsteuerreform

Für die ab 2025 geltende Grundsteuer mussten alle Eigentümer eine Grundsteuererklärung abgeben.

Auf Grundlage der erklärten Angaben ermittelt das Finanzamt die neuen Grundsteuermessbeträge und versendet entsprechende Bescheide an die Grundstückseigentümer. Gleichzeitig werden die neuen Messbeträge an die Kommunen übermittelt.

Inzwischen liegen der VG Schöllkrippen schon mehrere tausend neue Messbeträge vor. Bei Durchsicht der Daten stellen wir in nicht wenigen Fällen fest, dass fehlerhafte Angaben in der Grundsteuererklärung gemacht wurden.

Beispiele für fehlerhafte Erklärungen:

  • Bauplatz wurde als landwirtschaftliche Fläche angegeben (Anlage Land- und Forstwirtschaft)
  • Acker-, Wiesen- oder Waldflächen wurden als bebaubare Grundstücke angegeben (Anlage Grundstück)
  • Grundstücksfläche falsch angegeben
  • Grundstücksfläche und Wohn- oder Nutzfläche sind identisch
  • Angabe von Nutzflächen bei reinem Wohngebäude
  • Nicht alle Grundstücke wurden erklärt

Um zu vermeiden, dass für 2025 falsche Grundsteuerbescheide erlassen werden, bitten wir alle Eigentümer, ihre vom Finanzamt zugestellten Bescheide (Grundsteueräquivalenzbeträge und Grundsteuermessbetrag) nochmals zu prüfen und ggf. die Erklärung zu korrigieren.

Bitte beachten Sie, dass Änderungen nur beim Finanzamt veranlasst werden können.

Mit grundsätzlichen Fragen zur Grundsteuererklärung können Sie sich gerne auch an das Steueramt der VG Schöllkrippen wenden (06024/6735-30 oder -31).

http://www.gemeinde-krombach.de//buerger-rathaus/aktuelles/vg-aktuell